Public Manager
12.12.2011 | Eingangsbereiche, Zutrittskontrolle

Neuer Personalausweis als Ausweis für Zutrittsregelung?

Der neue elektronische Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland trägt drei Hauptapplikationen, nämlich: Den hoheitlichen Identitätsnachweis, ggf. inklusive der biometrischen Erkennung, die ausschließlich hoheitlichen Zwecken zur Verfügung steht, der Signaturanwendung für die gesetzeskonforme elektronische Unterschrift, und den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion), die für den Identitätsnachweis bei Käufen im Internet, aber ggf. auch bei Sicherheitsanwendungen zum Einsatz kommen kann.

Im Hinblick darauf, ob die eID-Funktion auch als Ausweis zur Zutrittsregelung genutzt werden kann, treten immer wieder Fragen auf. Der BHE-Fachausschuss für Zutrittskontrolltechnik (FA-ZKT) hat im Papier "Der neue Personalausweis als Ausweis zur Zutrittsregelung" dazu Stellung genommen.

Darin werden die Eigenschaften und die Betriebsweise des neuen Personalausweises zusammengefasst und Bedingungen bzw. Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung zur Zutrittsregelung vorgestellt.

 

Folgende Themen werden in dem Papier behandelt:

  • Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion
  • Ausweisinhalt für eID-Funktion
  • Buchungsablauf/Identifikationsnachweis
  • Fazit (bzgl. Nutzung für ZK-Anwendungen)

 

Das Papier steht online zum Download zur Verfügung.