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19.08.2011 | Abfallwirtschaft

STREITPUNKT GEWERBLICHE SAMMLUNG

Bundesverwaltungsgericht bestätigt zum dritten Mal Europarechtskonformität kommunaler Überlassungspflichten

Die derzeitig geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zu gewerblicher Sammlung sind europarechtskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 4. Juli 2011 entschieden und damit sein Urteil aus 2009 bestätigt.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht entkräftete so das Argument der Bundesregierung, im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zwängen europarechtliche Vorgaben zu einer Änderung bei den kommunalen Überlassungspflichten.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft. Tatsächlich ist die Frage keine rechtliche, sondern eine politische, sie lautet: Wie viel Liberalisierung wollen wir? Die Regierung sollte dies auch so vertreten und die Abgeordneten des Bundestags, die über den Gesetzentwurf abstimmen werden, nicht weiter irritieren", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Im so genannten Altpapier-Urteil hatte das BVerwG 2009 entschieden, dass private Abfallbesitzer gewerbliche Entsorger nicht mit der Verwertung ihrer Abfälle beauftragen dürfen, sondern ihre Abfälle der Kommune überlassen müssen. Begründet hatte das Gericht dies unter anderem damit, dass dem überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen und die Planungssicherheit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beeinträchtigt werde.
Das BVerwG hatte damit einen Jahre dauernden Streit beendet und Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Der Beschluss vom 4. Juli 2011 betrifft dasselbe Gerichtsverfahren.

"Die private Entsorgungswirtschaft ist Sturm gegen dieses Urteil gelaufen und hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht", so Reck weiter. "Die hat aber keinen Grund gesehen, tätig zu werden. Sonst hätte sie längst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet."

Ebenso wenig gibt es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die eine Liberalisierung erfordern würde. Auch ein Blick nach Österreich entkräftet das Argument der Bundesregierung. Dort ist die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie fristgerecht abgeschlossen worden - ohne vergleichbare Regelungen wie die der gewerblichen Sammlung.

www.vku.de