Public Manager
01.08.2011 | Energie

Sicherheit der Trinkwasserversorgung muss an erster Stelle stehen!

Die kommunale Wasserwirtschaft sieht eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Aufsuchen und Gewinnen von Erdgas aus unkonventionellen Lagestätten für dringend geboten.

„Die kommunalen Wasserversorger, die stets eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung gewährleisten müssen, sind dabei unbedingt mit einzubeziehen", so Reck weiter. „Ferner dürfen entsprechende Berechtigungen nur im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde erteilt werden."

Diese Forderungen hat der VKU bereits im Mai 2011 in seiner Positionierung zur Förderung von unkonventionellem Erdgas formuliert. Darin unterstützt die kommunale Wasserwirtschaft auch ausdrücklich weitere Mindestanforderungen, die das UBA für die Aufsuchung und Gewinnung stellt. Demnach muss Fracking in Trinkwasserschutzzonen ausgeschlossen sein und das zurückgeförderte Frack- und Lagerstättenwasser fachgerecht aufbereitet und ordnungsgemäß entsorgt werden.