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15.04.2011 | Wasser und Abwasser

CCS-Gesetzentwurf: Öffentliche Wasserwirtschaft in Besorgnis

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) erklärte heute in Berlin: „Unsere Bedenken gegen das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) und die Spei­cherung von Kohlendioxid sind mit dem vom Bundeskabinett vor zwei Tagen beschlosse­nen Gesetzentwurf nicht ausgeräumt.“

Der vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die von der Wasserwirtschaft bereits im Juli 2010 und 2009 vorgebrachten Sorgen. Die Erfahrungen von Fukushima haben uns allen deutlich gemacht, dass ein Restrisiko nie ausgeschlossen werden kann und wir haben bereits ansatzweise in Fernsehberichten aus Japan sehen können, was es bedeutet, kein trinkbares Leitungswasser zu haben.
Gerade bei der Verpressung und Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund (Carbon Capture and Storage, CCS) bestehen heute weiterhin große Unklarheiten über die langfristige Sicherheit der Technologie und die Auswirkungen auf die Natur, die Tiere und die Men­schen.

Besonders für die so lebensnotwendigen Wasserressourcen bestehen bei CCS nicht auszuschließende Gefahren. Diese Probleme können durch die Regelungen dieses Gesetz nicht verhindert werden. Beim Einlagern von Kohlendioxid (CO2) im Untergrund wird das in den Speicherschichten vorhandene Salzwasser aus den Gesteinsporen in die darüber liegenden Schichten verdrängt und droht das Grundwasser zu versalzen. Weiterhin können mit den CO2-Strömen giftige Reststoffe wie Quecksilber, Arsen und Blei ins Grundwasser gelangen.

So wird durch CCS unsere Lebensgrundlage aufs Spiel gesetzt. Die im Gesetzentwurf enthaltene Definition von Langzeitsicherheit bezieht sich nur auf die Speicherfähigkeit der Speicherschichten in Bezug auf das verpresste CO2 und die Reststoffe. Das Problem der Verdrängung des salinen Wassers und die langfristig nicht ausgeschlossene Versalzung des Grundwassers wird dabei gar nicht berücksichtigt. Von der Verdrängung des salinen Poren­wassers können bereits in der Erprobungsphase weit größere Gebiete betroffen sein als mit den nach dem Gesetz möglichen Demonstrationsanlagen vorgesehen. Die unterirdische Druckausbreitung ist nach mittlerweile vorliegenden Gutachten sehr groß und im Untergrund nicht beherrschbar.

Die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene „Länderklausel“ bringt den Bundesländern zwar mehr Einfluss, birgt nach Auffassung der AöW-Geschäftsstelle aber erhebliche rechtliche Risiken. Die Länder können nach dem Gesetzentwurf nur in begründeten Fällen per Landesgesetz „bestimmte“ Gebiete ausweisen in welchen die „Erprobung und Demonstration“ zur dauerhaften Speicherung von CO2 „zulässig“ beziehungsweise „unzulässig“ ist.
Von vornherein ein gänzlicher Ausschluss der Speicherung ist damit nicht ermöglicht. Besonders bedenklich ist jedoch, dass die „Länderklausel“ nur für die Erprobung und Demonstration der langfristigen Speiche­rung gilt und damit die Bundesländer nach dieser Phase wiederum um diese Einflussmöglichkeit kämpfen müssen.

 Mit diesem Gesetzentwurf würde somit eine bundesweite Verpressung nach 2017 ermöglicht werden. Die von verschiedenen Seiten im letzten Jahr vorgebrachten Einwände wie die Problematik der Nutzungskonflikte, die Belastungen für die Umwelt und die Bevöl­kerung, die Unwirtschaftlichkeit durch die hohen Investitionskosten, sind bisher nicht ausgeräumt und haben in den Bestimmungen auch keinen Niederschlag gefunden.

„Deshalb wird von uns das Gesetz und die Anwendung von CCS weiter abgelehnt“, erklärte heute die Geschäftsführerin der AÖW Christa Hecht. „Mit CCS wird eine Umweltbelastung nur durch eine andere Umweltbelastung ersetzt.“

Die AöW gibt weiterhin zu bedenken, dass mit diesem Gesetz die internationale Reputation von Deutschland in Bezug auf seine Vorreiterrolle in Umwelttechnologie einen Schaden nehmen könnte. Auch wenn die Technologie exportiert werden könnte, können die von Deutschland geforderten und angewandten Sicherheits­standards nicht ohne weiteres von anderen Staaten verlangt und übertragen werden. Vergegenwärtigt man sich die Nutzungskonflikte mit der Ressource Wasser weltweit, so würde man mit CCS und der Förderung dieser Technologie sicherlich die Konflikte noch weiter verschärfen. Denn mit der CCS-Technologie wird nicht nur das Grund­wasser gefährdet, sondern die Gewässer durch Kühlbedarf für zusätzliche Kohlekraft­werke wegen des zusätzlichen Energiebedarfs für CCS noch stärker beansprucht.
Der Akzeptanz der Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels wäre durch eine Gefährdung von oft geringen Wasserressourcen nicht gedient.

Die AöW betonte abschließend, es sei wichtiger, die Finanzmittel für Forschung und Förderung in regenerative weniger umweltbelastende Energien zu leiten, als in die CCS-Technologie. Eine exis­ten­zielle Ressource, wie das Grundwasser und die Lebens­grundlage Nr. 1 wie die Trink­wasserversorgung dürfen nicht gegenüber energie­po­li­ti­schen Zielen zurückgestellt werden. Der Schutz des Grundwassers muss an erster Stelle stehen.