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10.09.2010 | Allgemeine Meldungen

EDNA-Initiative: Neue WiM-Prozesse verursachen erheblichen Änderungsaufwand

Die jetzt von der Bundesnetzagentur verabschiedeten Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und die zugehörigen Standardverträge führen zu einem erheblichen Änderungsbedarf bei den bereits bestehenden Marktregeln. Für die elektronische Marktkommunikation müssen zudem neue Standardformate entwickelt werden.

Darüber hinaus sind einzelne Prozesse, wie etwa die Sperrung einer Messstelle, noch gar nicht enthalten. Aber auch Abläufe, die für eine weitgehende Automatisierung der Marktkommunikation nötig sind, fehlen. Deswegen, so die EDNA-Initiative, ist mit der WiM-Festlegung und den damit verbundenen Änderungen bei den Prozessen nur ein wichtiger Zwischenschritt gemacht worden.

"Energieunternehmen wie Software-Hersteller müssen nun in relativ kurzer Zeit zahlreiche Hausaufgaben erledigen. Damit besteht erneut die Gefahr, dass der Produktivstart eines neuen Marktprozesses in der Energiewirtschaft ausgesprochen holprig verläuft", beschreibt Rüdiger Winkler, Geschäftsführer der EDNA-Initiative e.V., die kommenden Herausforderungen für die Marktteilnehmer.

Darüber hinaus sei die Umsetzung der 3. Binnenmarkt-Richtlinie mit der jetzigen Festlegung noch nicht verbunden, so dass in absehbarer Zeit die nächste Ergänzung der Software zu erwarten ist.
"Dies wäre der ideale Zeitpunkt, endlich ein standardisiertes Testverfahren sowie verbindliche Markttests vor dem Produktivstart einzuführen. Mit der EDNA-Testmaschine gibt es dazu ein funktionierendes Modell, das kurzfristig und marktweit umgesetzt werden kann. Damit ließe sich nicht nur die Qualität der Marktprozesse deutlich steigern. Auch die Kosten und der Aufwand für die WiM-Einführung könnten drastisch gesenkt werden - sowohl für die Unternehmen selbst als auch für die Software-Lieferanten", so Winkler weiter.

Grundsätzlich begrüßt die EDNA-Initiative die Veröffentlichung als einen späten aber absolut notwendigen Schritt zur Umsetzung des liberalisierten Messwesens.
"Mit der Veröffentlichung der WiM ist nun endlich die Rechtsunsicherheit im Messwesen beseitigt. Besonders positiv ist auch die gleichzeitige Verabschiedung standardisierter Verträge sowie die Berücksichtigung wichtiger Elemente der dritten Binnenmarktrichtlinie - etwa die neue dreiwöchige Wechselfrist", so Rüdiger Winkler.

Um die Marktteilnehmer bei der Umsetzung der Wechselprozesse im Messwesen zu unterstützen, wird die EDNA-Initiative in den nächsten Wochen eine allgemein verständliche Marktinformation erarbeiten, die nicht nur die wichtigsten Inhalte der WiM zusammenfasst sondern auch Handlungsempfehlungen abgibt. Diese Informationen werden allen Marktteilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

www.edna-initiative.de