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24.11.2010 | Gesundheitswesen und Hygiene

Hygiene mit Brief und Siegel

Bei der gewerblichen Aufbereitung von Wäsche aus Hotellerie und Gastronomie sowie dem Gesundheitswesen und der Lebensmittel verarbeitenden Industrie spielt neben der Qualität vor allem Hygiene eine zentrale Rolle, um der Ausbreitung von gefährlichen Mikroorganismen vorzubeugen. Dass dieses nicht nur in Deutschland Geltung hat, zeigt sich an der international immer größer werdenden Nachfrage nach den RAL-Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege.

(Foto: Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.)

Eindeutige Vorgaben zur Qualität und den hygienischen Bedingungen machen die RAL-GZ 992 zum weltweit führenden Qualitätssicherungssystem für gewerbliche Wäschereien. Vergeben werden die Gütezeichen ausschließlich von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. mit Sitz im schwäbischen Bönnigheim unter Einhaltung bzw. Kontrolle der maßgeblichen Güte- und Prüfbestimmungen. Die Kontrollen werden bei jährlichen unangekündigten Besuchen von Prüfbeauftragten des international renommierten, unabhängigen Textilforschungsinstitut Hohenstein vorgenommen.

Vorteile für die Mitgliedsbetriebe

Steigendes Qualitätsbewusstsein, Effizienzbestrebungen in punkto Sicherheit bei Hygiene und Kosten sowie höhere Umweltanforderungen führen bei gewerblichen Wäschereien im In- und Ausland immer mehr zu einem Umdenken in Richtung Hygiene- und Qualitätsmanagement. Ludger von Schoenebeck, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., ist davon überzeugt, mit den RALZertifikaten ein perfekt auf diese Zielgruppe zugeschnittenes System anbieten zu können: "Die bedeutendste Komponente, auf die wir setzen, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Wäscherei und Kunde, der sich permanent auf die Hygienestandards des vergebenen RAL-Gütezeichens verlassen kann." In Deutschland nutzen bereits ca. 250 Mitgliedsunternehmen mit ihren bis zu 400 Betrieben die Vorteile der RAL-Gütezeichen, dazu kommen noch etwa 40 Betriebe aus 12 europäischen Ländern sowie Japan, China und Dubai - mit steigender Tendenz.

Grund dafür ist neben der Notwendigkeit zur Bereitstellung hygienisch einwandfreier Produkte die Erkenntnis über die Zugkraft der RAL-Zertifikate als Vermarktungsargument. Dazu von Schoenebeck: "Tatsächlich unterscheiden sich die Mitgliedsbetriebe durch die nachgewiesene Sicherheit bei Qualität und Hygiene von allen anderen Anbietern und haben so die Möglichkeit, ihre Marktposition zu verbessern, d.h. im Klartext, neue Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu erhöhen." Unterstützend trägt das zielgerichtete Marketing der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege enorm dazu bei, den hohen Bekanntheitsgrad und die große Akzeptanz der RAL-GZ 992 weltweit in neue Zielgruppen hineinzutragen. Zusätzlich profitieren die Betriebe vom regelmäßigen Dialog mit den Prüfbeauftragten der Gütegemeinschaft im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten in Wirtschaftlichkeit und Arbeitsbedingungen. Über regelmäßig angebotene Seminare, Tagungen und sonstige Weiterbildungsveranstaltungen der Experten der Gütegemeinschaft werden die Mitgliedsbetriebe über aktuelle Entwicklungen und Lösungsmöglichkeiten im Bereich der textilen Dienstleistungen auf dem Laufenden gehalten.

Die RAL-Gütezeichen 992

Die Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene unterscheiden sich in den einzelnen Branchen beträchtlich. Auch die Aufbereitung von Wäsche unterliegt den jeweiligen verbindlichen Normen und Gesetzen. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren, deckt jedes der RAL-Gütezeichen sämtliche in seinem Bereich gültigen gesetzlichen Vorgaben ab.

Das RAL-GZ 992/1 Haushalts- und Objektwäsche bescheinigt seit 1953 die einwandfreie Wiederaufbereitung von Wäsche aus Hotellerie, Industrie und Handwerk. Bevor eine gewerbliche Wäscherei dieses Gütezeichen führen darf, muss sie sich zunächst für sechs Monate bezüglich der Vorgaben des Überwachungs- und Kontrollsystems der Gütegemeinschaft bewähren.

Das RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche berechtigt Mitgliedsbetriebe zum Führen dieses Gütezeichens, sofern sie seit mehr als einem Jahr das Gütezeichen für Haushalts- und Objektwäsche RAL-GZ 992/1 führen und gleichzeitig die Vorgaben für RAL-GZ 992/2 erfüllen, die im übrigen von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut zusammengestellt wurden.

Das RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben wird an Wäschereien vergeben, die hygienisch einwandfreie Textilien aus der Lebensmittel verarbeitenden Industrie aufbereiten. Die Vergabe erfolgt unabhängig von den beiden anderen Gütezeichen, jedoch existiert auch hier eine sechsmonatige erfolgreiche Anwartschaft. Die hygienischen Anforderungen für diesen Bereich sind hoch und gewährleisten damit, dass von der Arbeitsbekleidung der Mitarbeiter und den sonstigen verwendeten Textilien keine Gefahr einer Kontamination der zu verarbeitenden Lebensmittelprodukte ausgeht.

Voraussetzungen für den Erhalt der RAL-GZ 992

Voraussetzungen für den Erwerb der Gütezeichen ist die Mitgliedschaft der gewerblichen Wäscherei in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. sowie die strikte Einhaltung der Vorgaben in den Güte- und Prüfbestimmungen. Zunächst ist die Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems erforderlich, zu dem auch das Führen eines Kontrollbuches zur Dokumentation der Ergebnisse der kontinuierlichen Eigenüberwachung gehört. Die Hygienerichtlinien erfordern darüber hinaus auch allgemeine Rahmenbedingungen wie die strikte bauliche Trennung des "unreinen" Bereichs, d.h. des Gebäudeteils, in dem die Anlieferung der Schmutzwäsche bzw. die Bestückung der Maschinen erfolgt, vom "reinen" Bereich, wo die Textilien weiterverarbeitet werden. Auch die permanente Einhaltung von mikrobiologischen Werten ist von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck wird mittels Oberflächenkontaktkulturen von den Händen der Mitarbeiter sowie der aufbereiteten Wäsche anhand von Laboruntersuchungen der Hygienestatus ermittelt. Daneben werden Wasserproben an mehreren Stellen des laufenden Betriebs entnommen und auf Rückstände von keimbildenden Einheiten untersucht.

Die Anwendung von desinfizierenden Waschverfahren mit entsprechender Abtötungswirkung auf Bakterien und Inaktivierung von Viren muss stets gewährleistet sein. Darüber hinaus müssen verschiedene allgemeine Hygienevorschriften wie beispielsweise die Desinfektion der Transportbehältnisse vor jeder Beladung mit sauberer Wäsche penibel eingehalten werden. Bei regelmäßigen, unangekündigten Fremdkontrollen (Audits) führt der Prüfbeauftragte bei laufendem Betrieb ein umfangreiches Prüfprogramm an den maßgeblichen Stellen durch, um die Einhaltung sämtlicher Qualitätsvorgaben und Hygienerichtlinien zu dokumentieren. Am Ende des Prüfprozesses steht noch ein Abschlussgespräch des Prüfbeauftragten mit dem Betriebsleiter bzw. Hygienebeauftragten an, in dessen Verlauf Beobachtungen, mögliche Verbesserungen oder neue Lösungen für bestimmte Sachverhalte und Prozesse erwogen werden. Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der RAL-GZ 992 sind aber die Ergebnisse des Audits, die sich nach dem Abgleich mit den entsprechenden vorgegebenen Werten positiv darstellen.

Sicherheit durch Qualitätsstandards

Das RAL-Hygienezeugnis für Lebensmittel verarbeitende Betriebe deckt auch die Anforderungen an das Hygienemanagement RABC der DIN EN 14065 (Risk Analysis and Biocontamination Control System) sowie die Vorgaben des International Food Standard, Version 4 vom Januar 2004 ab. Dabei ist zu beachten, dass im Unterschied zur Normvorgabe des RABC, deren Einhaltung jedem Betrieb gewisse Spielräume lässt, die Einhaltung der RAL-GZ 992 an fest definierte Werte und Vorgaben gekoppelt ist und somit jedem Wäschereibetrieb weltweit größtmögliche Sicherheit bei der Hygiene garantiert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

Schloss Hohenstein
74357 Boennigheim

Tel.: +49 (0)7143/271-723
Fax: +49 (0)7143/271-721

Email:
Web: http://www.hohenstein.de