Public Manager
10.05.2010 | Gebäudemanagement

Vergaberecht: Die Stärkung des kooperativen Städtebaus durch den EuGH

Mit dem aktuellen Urteil vom 25. März 2010 beseitigt der Europäische Gerichtshof eine Vielzahl der insbesondere durch die sogenannte Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf verursachten Unsicherheiten der Kommunen zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen stehen.

Deshalb ist zu erwarten, dass bis dato zurückgestellte Vertragsverhandlungen wieder aufgenommen und überfällige Investitionen angeschoben werden. Dazu bedarf es einer praxis- undzeitnahen Aufbereitung der nunmehr bestehenden Rechtslage.

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat daher kurzfristig ein "Brennpunktseminar" in sein Fortbildungsprogramm aufgenommen, um einen wesentlichen Beitrag zur Aufbereitung und zum Umgang mit der neuen Rechtslage zu leisten.

Das Urteil des EuGH beinhaltet keinesfalls einen Freifahrtsschein im Sinne einer gänzlich vergaberechtsfreien Veräußerungspraxis. So ist etwa bei Projekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften weiterhin besondere Sorgfalt walten zu lassen. Auch künftig ist in jedem konkreten Einzelfall zu untersuchen, ob ein öffentlicher Bauauftrag vorliegt, der die Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens auslöst. Dieses hat am Maßstab der Judikatur des EuGH und der damit konformen nationalenRechtsprechung sowie unter Beachtung der Besonderheiten der in Deutschland typischen Vertragskonstruktionen zu erfolgen.

Auch erledigt das EuGH-Urteil nicht alle von den nationalen Gerichten unterschiedlich beantworteten Fragen zur Ausschreibungspflicht städtebaulicher Verträge. Das gilt etwa für Grundstückskaufverträge, denen zufolge der Erwerber im Auftrag der Stadt die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen hat.

Diese und weitere durch das EuGH-Urteil aufgeworfene Fragen sollen durch das Seminar praxisnah beantwortet werden.
Es soll unter anderem folgenden Fragen nachgegangen werden:
- Welche Veränderungen bringt das Urteil des EuGH?
- Unter welchen Voraussetzungen sind Grundstückskaufverträge weiterhin ausschreibungspflichtig?
- Welche Fragen hat das Urteil offen gelassen und wie sind diese zu beantworten?
- Welche sonstigen rechtlichen Hürden sind zu bewältigen?

Programm-Flyer/Konditionen:
http://www.difu.de/sites/difu.de/files/archiv/veranstaltungen/10_koop_staedtebau.programm.pdfTeilnehmerkreis:

Teilnehmerkreis:
Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen der kommunalen Liegenschafts- und Bauverwaltungen, aus Rechtsämtern, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, Ratsmitglieder; Projekt- und Immobilienentwickler sowie Rechtsanwälte und Architekten, die mit der Entwicklung von städtebaulichen Projekten beratend befasst sind.

Leitung:
Ass. iur. Stefanie Hanke, LL.M., Dr. Arno Bunzel, Deutsches Institut für Urbanistik

Ansprechpartnerin:
Bettina LeuteDeutsches Institut für Urbanistik GmbH, Zimmerstraße 13-15, 10969 BerlinTelefon: 030/39001-148, Telefax: 030/39001-268, E-Mail: leute(at)difu.de

Veranstaltungsort: Deutsches Institut für Urbanistik, Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin