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03.05.2010 | Allgemeine Meldungen, Sicherheit

ESSA und VDMA fordern strengere Gesetzgebung für die Aufbewahrung von Schusswaffen

Millionen von gefährlichen Schusswaffen befinden sich im Privatbesitz. Viele davon lagern in minderwertigen Waffenschränken. Die European Security Systems Association (ESSA) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) fordern einen besseren Schutz für die Bevölkerung: - Das heutige Waffengesetz akzeptiert zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Stahlschränke, für die der VDMA sein Einheitsblatt VDMA 24992, Stand Mai 1995, bereits Ende 2003 aus Sicherheitsgründen zurückgezogen hat. Diese Richtlinie ist seitdem nicht mehr verfügbar. -

Waffen gehören in hochwertige Waffenschränke, die von der ESSA nach der Europäischen Norm EN 1143-1 zertifiziert sind. Das Risiko eines Missbrauchs ist sonst zu hoch. (Foto: ESSA/ECB.S)

"Schon 2003 entsprachen die Anforderungen des Einheitsblattes nicht mehr dem Stand der Technik", erklärt die ESSA. "Trotzdem lässt das Waffengesetz in Paragraph 36 noch immer Stahlschränke der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt zu - als Alternative zu Wertschutzschränken des Widerstandsgrades 0 nach EN 1143-1." Sicherheitstechnisch sind beide nicht vergleichbar: Aufbruchtests in den VdS-Labo­ratorien haben gezeigt, dass bei Stahl­schränken B die Widerstandswerte um bis zu 80 Prozent unter den An­forderungen nach EN 1143-1 liegen. Stahlschränke A sind aufgrund ihrer nur einwandi­gen Konstruktion sogar noch unsicherer.

Ohne Typprüfung und Zertifizierung - Einheitsblatt VDMA 24992 seit 2003 ungültig

Für die Stahlschränke A und B gibt es keine Tests, keine Zertifizierung und keine regelmäßigen Qualitäts-Fremdkontrollen. "Eine Marktüberwachung durch den VDMA findet aufgrund des fehlenden Einheitsblattes nicht mehr statt", so die ESSA. "Die Einstufung und Kenn­zeichnung nahm bzw. nimmt der Hersteller selbst vor. Es handelt sich dabei lediglich um eine ‚Selbsterklärung’ der Produzenten, die zum Teil aus nichteuropäischen Staaten kommen."

Wichtige Bauteile unzureichend

"Ein wichtiges Bauteil von Waffenschränken ist die Tür einschließlich der Riegel auf der Schließ­seite", so die ESSA. "Hier sieht das Einheitsblatt VDMA 24992 lediglich ‚Riegel nach vorn schlie­ßend’ vor. Diese Anforderung erfüllt jede einfache Sperre. Der Widerstandsgrad 0 dagegen verlangt ein konstruktiv anspruchvolles Riegel­werk, das im Widerstandswert erheblich über dem Verschlusssystem von B-Schränken liegt." Ein anderer Schwachpunkt betrifft das Füllmaterial zwischen Außen- und Innenmantel von Stahlschränken B. Vorgeschrieben ist nur ein "hitzebeständi­ger Isolierstoff". Dieser Vorgabe kann der Hersteller bereits mit einer simplen Füllung aus einfachem Isoliermaterial nachkommen.

Waffengesetz hat Lücken

"Wir brauchen möglichst schnell strengere gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Qualität und Widerstandsgrad von Waffenschränken", betont die ESSA. Mehrfach hat sie das Bundesinnenministerium auf die Lücken im Waffengesetz hingewiesen. Bisher ohne Resonanz. Waffenbesitzer können weiterhin A- und B-Schränke nutzen. Das Paradoxe daran: Viele investieren hohe Summen in den Kauf von wertvollen Waffenmodellen und deponieren diese dann in möglichst billigen, minderwertigen Waffenschränken. Ein hohes Risiko, das potenzielle Täter für sich nutzen. Jede einzelne Schusswaffe kann so zur tickenden Zeitbombe werden.

Typgeprüft, zertifiziert, qualitätsüberwacht: Wertschutzschränke nach EN 1143-1

Im Gegensatz zu A- und B-Schränken sind Wertschutzschränke mit dem Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 typgeprüfte, zertifizierte und qualitätsüberwachte Sicherheitsprodukte. In die Europäische Norm EN 1143-1 sind die seit 1995 erzielten sicherheitstechnischen Erkenntnisse eingeflossen. Die Typprüfungen nehmen Prüflaboratorien vor, die nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Die Zertifizierungsstellen, die für die Erteilung der Zertifikate und die Durchführung der regelmäßigen Qualitäts-Fremdkontrol­len verantwort­lich zeichnen, sind nach EN 45011 akkreditiert. Allerdings weist die ESSA darauf hin, dass nicht alle Wertschutzschränke mit Zertifikaten nach der Europäischen Norm EN 1143-1 die Qualität von ECBS-zertifizierten Sicherheitsprodukten haben. Vergleichstests haben gezeigt, dass manche Wertschutzschränke von ausländischen Zertifizierern nicht das hohe ECBS-Sicherheitsniveau erreichen.

Waffenbesitzer sind verantwortlich

Solange der Gesetzgeber nicht aktiv wird und die Nutzung von A- und B-Schränken untersagt, appellieren die ESSA und der VDMA an alle Waffenbesitzer, ihre Verantwortung ernst zu nehmen. "Wer sich und seine Umgebung schützen will, nutzt ausschließlich hochwertige Waffenschränke, die von der ESSA nach der Europäischen Norm EN 1143-1 zertifiziert sind."

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