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21.07.2010 | Abfallwirtschaft

VKS IM VKU LOBT BERLINER ENTSCHEIDUNG: Wertstofftonne gehört nicht in private Hand

Die Wertstofftonne gehört in kommunale Hand. Dies ist im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Denn die Erlöse aus der Wertstoffwirtschaft fließen in die Gebührenkalkulation ein”, so Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU.

Dass die Kommune die Entscheidungshoheit darüber hat, wie sie die Abfallentsorgung, also auch die Sammlung der Wertstoffe organisiert, hat das Bundesverwaltungsgericht im Juni vergangenen Jahres ausdrücklich bekräftigt. Das Gericht hatte befunden, dass öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung - und genau dies ist die Einrichtung einer Wertstofftonne durch private Entsorger - entgegenstehen, wenn die Sammlung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht.

"Eine Wertstofftonne in privater Hand hätte zur Folge, dass die Erlöse nur dem privaten Entsorger zu Gute kämen und nicht den Bürgerinnen und Bürgern. Bei dieser Rosinenpickerei würde für die Kommunen immer der kostenintensive Rest der Entsorgung verbleiben. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Organisation der kommunalen Abfallentsorgung und die Gebührenbelastung der Bürger", so Siechau weiter.
Daher sei auch die Behauptung der Privaten, dass sie die Entsorgung der Haushalte günstiger gestalten könnten als die Kommunalen, eine Irreführung der Bürgerinnen und Bürger.

Das Bundesverwaltungsgericht hat klar entschieden, dass die getrennte Wertstofferfassung unter kommunaler Steuerungshoheit nicht nur durch Bundes-, sondern auch durch Europarecht legitimiert ist. Die jüngsten Ereignisse in Berlin wertet Siechau deshalb positiv: "Der VKS im VKU begrüßt, dass die zuständigen Behörden nun endlich gegen Versuche der privaten Entsorgungswirtschaft vorgehen, gewerbliche Sammlungen auszudehnen, die letztendlich der Bürger finanzieren muss."