Public Manager
16.07.2010 | Verwaltungsorganisation, Wasser und Abwasser

AÖW sieht in Gutachten zu Wasserpreisen Angriff der Monopolkommission auf kommunale Selbstverwaltung!

Das Hauptgutachten der Monopolkommission zu den Wasserpreisen ist ein Angriff auf die Selbstverwaltung der Kommunen! -, erklärte Dr. Jochen Stemplewski, der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft/ Lippeverband.

Dr. Stemplewski erklärte weiter: "Die Monopolkommission verkennt in ihrem Gutachten die rechtliche Situation und tatsächliche Situation. Den Kommunen vorzuschreiben wie sie die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen sollen, nämlich wie im Gutachten vorgeschlagen durch Fusionen, greift massiv in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Artikel 28 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes ein."

Der Vorschlag, die Bundesnetzagentur mit der Kontrolle der Preise und der Gebühren zu beauftragen, würde die wasserrechtlich geregelten Strukturen der Versorgung und die Ländergesetze zur kommunalen Gebührengestaltung in Frage stellen. Der Vorschlag der Monopolkommission stößt auf verfassungsmäßige Bedenken. Auch im Vertrag von Lissabon ist nun seit 2009 das Recht der Kommunen, seine Aufgaben selbstbestimmt zu erfüllen, gestärkt. Vor diesem Hintergrund ist das Gutachten ein äußerst fragwürdiger Vorgang. Es verkennt vollkommen die Tatsache, dass die Wasserwirtschaft ein essenzieller Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist.

Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der AöW und Bürgermeister von Lengede gab zu bedenken: "Diese Kommission spielt mit den Interessen der Bürger und stellt Wettbewerb als Ziel über die Versorgungssicherheit, die Wasserqualität und den Umweltschutz. Der Bürger verlangt aber nach mehr Integration und nach mehr Teilnahme im Gefüge einer zunehmenden Globalisierung und Bevormundung in Bereichen der für ihn existenziellen kommunalen Daseinsvorsorgeleistungen. Genau dies ist der Hintergrund, die kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Gemeinden und Städte sowie zum Teil auch der Landkreise anzusiedeln."

Von schutzlosen Verbrauchern könne nicht die Rede sein, betonte er weiter. Jeder hat ein mehrstufiges Recht gegen Gebührenbescheide vorzugehen. Die Monopolkommission hat das vollkommen außer acht gelassen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass durch Eingriffe von außen auf die Gebührengestaltung, die Mittel für die vielfältigen Aufgaben der Wasserwirtschaft auch in Bezug auf die Sicherung des Grundwasserschutzes, der Wasserrahmenrichtlinie und des erst seit drei Monaten geltenden Wasserhaushaltsgesetzes nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nach Auffassung der AöW kommt es darauf an, die interkommunale Zusammenarbeit und die Bedingungen dafür zu stärken. Dies fordern wir von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat!