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29.01.2010 | Moderner Staat

Aktuelle Studie zur EG-Dienstleistungsrichtlinie: Kommunen stellen sich den Herausforderungen

Für die föderalen Verwaltungsstrukturen in Deutschland ist die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) eine komplexe Herausforderung. Daher haben die Hochschule Harz (FH) unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Stember vom Fachbereich Verwaltungswissenschaften in Halberstadt und der IT-Dienstleister MATERNA GmbH im Rahmen ihrer Kooperation erneut Kommunen zum Umsetzungsstand der EG-DLR befragt.

Die jetzt vorliegende Studie präsentiert ein vielschichtiges Ergebnis: Als erfreulich ist vor allem die Entwicklung zu bewerten, dass das Thema EG-DLR bei den Kommunen innerhalb eines Jahres enorm an Relevanz gewonnen hat und die Umsetzungsaktivitäten entsprechend zugenommen haben. Dennoch hatten die Kommunen durchschnittlich erst rund ein Drittel der umfänglichen Pflichtanforderungen zum Umsetzungsstichtag (28.12.2009) umgesetzt. Interessenten können die Studie online herunterladen.

An der Befragung haben 265 Kommunen teilgenommen. Befragt wurden sie nach Umsetzungsstand und Organisation, Erfolgsfaktoren und Hemmnissen, der Bedeutung von Prozessanalysen sowie der Einschätzung der zukünftigen Perspektive. Erfreulich ist vor allem der deutliche Zuwachs an Kommunen, die die Dienstleistungsrichtlinie konkret umsetzen. So können Antragsteller bereits mit zwei Drittel der befragten Kommunen elektronisch Kontakt aufnehmen und bei 58 Prozent der Befragten auch direkte Informationen bzw. Anträge im Portal über Schlagwortsuche, Lebenslagen oder A-Z-Suche erhalten.

Inzwischen beschäftigen sich 43 Prozent der Kommunen mit einer konkreten Umsetzung. Gegenüber dem Wert von sechs Prozent im Jahr 2008 ist dieser Trend positiv zu werten, angesichts der verpflichtenden Umsetzungsfrist zum 28.12.2009 wird dieses Ergebnis jedoch den Anforderungen der EG-DLR nicht vollständig gerecht.

Den Status ihrer Umsetzungsprojekte sehen die Befragungsteilnehmer kritisch: Während 45 Prozent ihren Stand als mindestens ausreichend ("vollständig ausreichend", "ausreichend") werten, gaben noch 52 Prozent den Status als "gar nicht ausreichend" oder "teilweise ausreichend" an.
Verglichen mit den im Jahr 2008 angegebenen Werten (69 Prozent der Befragten gaben einen unzureichenden und nur 20 Prozent einen ausreichenden Bearbeitungsstand an) kann dennoch von einer wichtigen Entwicklung gesprochen werden.

Ziel bleibt noch ein gutes Wegstück entfernt

Die überwiegende Mehrheit gab an, dass sie verschiedene Pflichtbereiche der EG-DLR - beispielsweise die elektronische Signatur oder eine verschlüsselte Kommunikation - erst nach Ablauf der Frist umsetzen werden, also nach dem 28.12.2009. Dies bedeutet, auch nach dem Umsetzungsstichtag müssen die Behörden künftig aktiv daran arbeiten, da die Umsetzung weiterhin gesetzlich verpflichtend ist. Demgegenüber steht, dass ein Großteil (61 Prozent) der Befragten die EG-DLR nicht mehr als relevantes Projekt betrachtet. Dabei sollten Kommunen die Umsetzungspflicht der EG-DLR weiter als Chance ansehen, um Standort- und Wettbewerbsvorteile für sich zu nutzen. Denn ein kunden- und serviceorientiertes Angebot lockt potenzielle Unternehmen und stärkt letztlich die finanzielle Grundlage der Kommune.

Die bisherigen Umsetzungsanstrengungen konzentrierten sich oftmals "nur" auf die Einrichtung so genannter Einheitlicher Ansprechpartner, einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmen innerhalb der Verwaltung. Die EG-DLR schreibt jedoch weit darüber hinausgehende Umsetzungspflichten in der Verfahrensabwicklung vor, die bisher nur wenig Beachtung fanden. Verdeutlicht wird dies auch mit dem vergleichsweise geringem Stellenwert, den die Befragungsteilnehmer dem Thema Prozessanalyse beimessen. Lediglich 14 Prozent der Kommunen betrachteten vor der Umsetzung der EG-DLR die relevanten Verwaltungsprozesse und nur zehn Prozent planen dies im Nachhinein, obwohl dies eine grundlegende Voraussetzung zur Anpassung und Optimierung der Verfahrungswege ist.

Handlungsempfehlungen

Die Studie schließt mit sechs konkreten Handlungsempfehlungen, wie Kommunen den in der Studie festgestellten Nachholbedarf angehen können:

  1. Eine verstärkte Nutzung von konkreten "Best Practices", um die Ziele der EG-DLR besser aus der abstrakten Forderung heraus zu lösen.
  2. Die Bereitstellung von technischen Vorlagen sowie konzeptionellen Grundlagen und Hinweisen, um so die Erfahrungen erfolgreicher Kommunen aufzugreifen.
  3. Investition in die Qualifizierung des eigenen Personals. Neben informationstechnischem Wissen sind dies Teamfähigkeit, Projekt-Management, Prozessdenken und methodische Kompetenz im Change Management.
  4. Wandel der strategischen Ausrichtung in den Kommunen, das heißt, die administrative und politische Führung ist dazu angehalten, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die wichtigen Punkte zur Umsetzung der Richtlinie auf der Agenda des kommunalen Handelns zu halten.
  5. Eine stärkere Nutzung des Angebots durch die Unternehmen, beispielsweise angestoßen durch begleitende Marketing-Konzepte der Wirtschaftsförderungen.
  6. Nutzung der Chancen für den eigenen Wirtschaftsstandort durch Bereitstellung elektronischer Dienstleistungen für eine komfortable und schnelle Abwicklung für Unternehmen.

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