Public Manager
06.08.2010 | Beschaffungspraxis

Die führenden deutschen Ausschreibungsdienste beziehen Position

Submissions-Anzeiger, subreport und Vergabe24 haben sich heute auf ein Positionspapier zur Frage des Datenaustausches von Bekanntmachungen geeinigt. Es öffnet allen am Vergabegeschehen Beteiligten einen Weg, aktuelle rechtliche Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig den unverzichtbaren Wettbewerb innerhalb der Branche zu erhalten.

Hintergrund des Papiers ist eine unscheinbare Passage der im Juni in Kraft getretenen VOL/A 2009, der § 12 Abs. 1. Er begründet eine Pflicht der Vergabestellen im Geltungsbereich der VOL, ihre elektronisch publizierten Bekanntmachungen auch über die staatliche Plattform bund.de auffindbar zu machen. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Unter anderem deshalb, weil der Wettbewerb professioneller Informationsdienste erhalten werden soll. Und das ist auch gut so. Denn diese Dienstleister bieten Unternehmen sehr viel, damit sie genau die Ausschreibungen geliefert bekommen, die sie brauchen: attraktive Marktplätze, in langjähriger Erfahrung erworbenen Sachverstand, technologische Kompetenz und Innovationskraft.

Ungeachtet der Frage, ob die Regelung in der VOL/A einmal mehr Zentralisierungstendenzen des Staates widerspiegelt oder nicht - eine Lösung für das Dilemma muss gefunden werden. Der jetzt im Positionspapier vorgestellte Weg ist fast ein Königsweg, gemeinsam entwickelt von eigentlichen Wettbewerbern. Die großen Ausschreibungsdienste erklären sich darin bereit, Vergabestellen auf Wunsch die Arbeit abzunehmen. Auf dieser Grundlage liefern sie künftig einige Basisdaten der jeweiligen Bekanntmachung an bund.de, damit sie dort - wie von der VOL/A gefordert - von Unternehmen gefunden werden kann.

Der Effekt dieser Vereinbarung: Der VOL/A wird Genüge getan, Vergabestellen werden entlastet. Unternehmen finden auf bund.de Basisinformationen ihrer Ausschreibungen und wie gewohnt perfekt aufbereitete und geprüfte Bekanntmachungstexte auf den Plattformen der Profis.