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07.04.2010 | Abfallwirtschaft

VKS im VKU fordert klares Bekenntnis zur Daseinsvorsorge im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz

In seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spricht sich der VKS im VKU für eine deutliche Klarstellung der kommunalen Zuständigkeit für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll aus.

Der Vorstandsvorsitzende des VKS im VKU, Dr. Rüdiger Siechau, hierzu: "Es ist an der Zeit, den Versuchen Einhalt zu gebieten, unter dem Mäntelchen angeblich bestehender europarechtlicher Zwänge den Grundsatz der Abfallüberlassungspflicht an die Kommunen umkehren zu wollen und die Ausnahme der gewerblichen Sammlung zur Regel zu erheben."

In seiner Stellungnahme an das Bundesumweltministerium (BMU) betont der VKS im VKU, die im § 16 des Arbeitsentwurfs geregelten Überlassungspflichten müssten so formuliert werden, dass die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen als Aufgabe der Daseinsvorsorge grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern obliege. Gewerbliche Sammlungen dürften nur ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie die vom Bundesverwaltungsgericht im Juni 2009 vorgegebenen Kriterien erfüllten.

In Fortführung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürften gewerbliche Sammler mit ihren Aktivitäten jedenfalls nicht für eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der kommunalen Entsorgungseinrichtungen zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen sorgen. Deshalb müsse die Zulassung einer gewerblichen Sammlung an ein Genehmigungsverfahren geknüpft sein und nicht nur der Anzeigepflicht unterliegen.

"Es muss Schluss sein mit der Vorgehensweise der privaten Entsorger, sich die lukrativen Wertstoffe aus dem Hausmüll aneignen zu wollen und den Kommunen nur die kostenträchtige Entsorgung der Restabfälle zu überlassen. Die kommunale Abfallwirtschaft steht nicht nur für ein hochwertiges Recycling, sondern trägt über die dabei erzielbaren Erlöse zu stabilen Gebühren zum Vorteil der Bürger bei", so Siechau weiter.

Außerdem ist nur die kommunale Zuständigkeit Garant für eine marktpreisunabhängige flächendeckende und dauerhafte Erfassung der Wertstoffe aus Haus- und Geschäftsmüll. Nur so sind die angestrebten hohen Recyclingziele zu erreichen.

"Wir fordern ein klares Bekenntnis der Politik zur Daseinsvorsorge, zur kommunalen Abfallwirtschaft und deren Aufgabenerfüllung."