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28.10.2009 | Abfallwirtschaft

VKS im VKU-Podiumsdiskussion zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht

Auf der derzeit stattfindenden Umweltmesse Entsorga-Enteco in Köln kamen heute Verbandsvertreter und Umweltrechtspezialisten zusammen, um über die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht zu diskutieren. Steffen Range von der Zeitung - Die Welt - moderierte die Diskussion auf dem Messestand des VKS im VKU.

Einigkeit bestand unter den Gesprächsteilnehmern darin, dass die Umsetzung weit reichende Folgen für die Struktur der Abfallwirtschaft, aber auch für den Klima- und Ressourcenschutz in Deutschland haben wird.

Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, begrüßte die EU-Abfallrahmenrichtlinie. Er hob hervor, dass sich die Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten als Garanten einer funktionierenden Stoffstromwirtschaft erwiesen hätten: "Wir fordern daher die klare Regelung der kommunalen Zuständigkeit für die Entsorgung aller Haushaltsabfälle und der damit einzusammelnden Gewerbeabfälle im Zuge der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht", sagte Siechau.

Die kommunalen Entsorgungsunternehmen investierten bereits seit Jahrzehnten in effiziente und umweltfreundliche Abfallbehandlungsanlagen. "Damit diese Investitionen nicht umsonst gewesen sind, muss die energetische neben der stofflichen Verwertung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgesichert sein.", so Siechau weiter.

Dr. Helge Wendenburg, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) erklärte, dass mit der Abfallrahmenrichtlinie richtungsweisende Beschlüsse gefasst worden seien, die sich auf die europäische Abfallwirtschaft im Bereich Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz auswirken werden. Für Deutschland gelte es, die Umsetzung der europäischen Vorgaben auf dem bereits erreichten hohen Niveau in der Kreislaufwirtschaft vorbildlich auszubauen.

Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands für Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), betonte, dass künftig die gewerbliche Sammlung von getrennt erfassbaren Wertstoffen zulässig sein müsse, wolle man die Sekundärrohstoffnutzung weiter entwickeln. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie seien die Voraussetzungen für die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft in eine "recycling society" zu schaffen.

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch, Universität Hamburg, ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrats für Umweltfragen, hatte sich im Rahmen des Novellierungsprozesses auch als Gutachter des BMU mit der neuen Abfallrahmenrichtlinie befasst. Vor diesem Hintergrund hat er sich kritisch unter anderem zur Präzisierung des Abfallbegriffs geäußert. Auch das neu aufgenommene "Näheprinzip" hält er für verfehlt. Die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zuweisung auch von Reinfraktionen an die kommunalen Entsorgungsträger hat Koch grundsätzlich begrüßt, wobei er sich im Detail für eine stärkere Anlehnung an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgesprochen hat.

www.vksimvku.de