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14.10.2009 | Wasser und Abwasser

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EU-Kommission erleichtert interkommunale Zusammenarbeit

Nach dem Europäischen Gerichtshof billigt nunmehr auch die Europäische Kommission die Zusammenarbeit von Gemeinden ohne vorherige Ausschreibung. Zwei Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 08. Oktober 2009 schaffen nun Klarheit.

Die Kommission hatte ursprünglich vor, gegen Deutschland vorzugehen, weil einige Gemeinden einen Teil ihre Aufgaben ohne vorherige Ausschreibung gemeinsam erfüllen wollten. Vor dem Hintergrund einer geänderten Rechtsprechung hat sie diese Verfahren nunmehr eingestellt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Sie sieht keinen Grund mehr, die erfolgreiche Kooperation von Wasserwirtschaftsverbänden und ihrer Mitgliedsgemeinden beim Betrieb der Kanalnetze weiterhin zu untersagen. Das Land hatte sie durch eine Gesetzesänderung im Frühjahr 2007 vor allem wegen europarechtlicher Sorgen mit einer Änderung der Wasserverbandsgesetze verboten.
"Die Entscheidungen der Europäischen Kommission sehen wir als Wendepunkt. Wir halten die seinerzeit geäußerten Bedenken gegen die Übertragung der Kanäle von Kommunen auf die Wasserwirtschaftsverbände jetzt für ausgeräumt. Unsere Kommunen sollten - so sie es wünschen - ihre Kanalnetze an ihre Verbände übertragen können. Wir bitten die Landesregierung in NRW, die neuen Gegebenheiten zu berücksichtigen und die Entscheidung vom Mai 2007 rückgängig zu machen", erklärte Dr. Wulf Lindner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) und Vorstand des Erftverbandes anlässlich der Veröffentlichung der Kommissionsentscheidung der EU-Kommission (http://europa.eu/rapid/searchAction.do, IP/09/1564, IP/09/1462).

Zum Hintergrund der Brüsseler Entscheidungen:
In den letzten Jahren haben die Brüsseler Kommission und der Luxemburger Gerichtshof die Ausschreibungspflichten der Gemeinden in Europa weit ausgelegt. Für die Gemeinden bedeutete dies, dass sie ihre Aufgaben entweder selber erfüllen mussten oder ein Ausschreibungsverfahren mit ungewissen Ausgang zu beginnen. Diese Fesseln sind jetzt gekappt: Es kommt nur noch darauf an, dass sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung ihrer Aufgaben ohne die Absicht, Gewinne zu erzielen, zusammenschließen wollen. Privatrechtliche Unternehmen dürfen nicht beteiligt sein.

Hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (agw) ist ein Zusammenschluss aus Aggerverband, Bergisch-Rheinischem-Wasserverband, Emschergenossenschaft, Erftverband, LINEG, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband, Wasserverband Eifel-Rur und Wupperverband. Ziel des Zusammenschlusses ist es, wasserpolitische Themen bürgernah zu kommunizieren und der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung der Wasserwirtschaft deutlich zu machen. So sind die Wasserwirtschaftsverbände in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen für die Reinigung von Abwasser und die Bewirtschaftung von Grund- und oberirdischen Gewässern zuständig. Sie sind gemeinwohlorientiert und arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Verbände der agw decken etwa zwei Drittel der Fläche des Landes NRW ab und betreiben über 323 Kläranlagen mit über 17,7 Mio. Einwohnerwerten. Neben diese betreiben sie noch 29 Talsperren und sind für die Betreuung von rund 17.500 km Fließgewässer verantwortlich.