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06.10.2009 | Beschaffungspraxis

"Code of Conduct": Erste Global Player und KMU beigetreten --- Branchenübergreifende BME-Verhaltensrichtlinie gegen Korruption

Acht Unternehmen sind bereits dem Verhaltenskodex des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) beigetreten. Mit dem - Code of Conduct - verpflichten sich Allianz Group, Fraport, ThyssenKrupp, Hochtief, Bilfinger Berger, Merck, SMA Solar Technology und SRI Radio Systems zum Prinzip der Integrität im Geschäftsprozess.

Der "Code of Conduct" des BME - im November 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt - enthält fundamentale Regeln zur Bekämpfung von Korruption, kartellrechtswidrigen Absprachen, Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Gesundheitsschutz und fairen Arbeitsbedingungen.

"Der Einkauf ist bei der Unterbindung von Korruption besonders gefordert", betont BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt. Bestechlichkeit müsse für Unternehmen gravierende Konsequenzen haben, z.B. in Form von Geldbußen und Vergabesperren. "Durch Unterzeichnung des Code of Conduct beugen Unternehmen drohenden Risiken präventiv vor. Sie setzen ein Zeichen für Nachhaltigkeit in Geschäftsbeziehungen", so Hildebrandt.

Die Glaubwürdigkeit stehe und falle freilich mit der konsequenten Umsetzung entsprechender Maßnahmen. So gelte es laut Hildebrandt, sämtliche Compliance-Grundsätze (Einhaltung von Standards) und aus Verstößen drohende Sanktionen den eigenen Mitarbeiten und den Lieferanten unmissverständlich zu kommunizieren.

Hintergrund
Die BME-Verhaltensrichtlinie verweist auf den internationalen Referenzrahmen des "UN Global Compact". Unternehmen erkennen durch ihren Beitritt die Richtlinie an. Sie beteiligen sich an einem jährlich stattfindenden Selbstauskünfte-Verfahren.
Der "Code of Conduct" umfasst u.a. folgende Inhalte:
regelmäßige Selbstauskünfte hinsichtlich eingeführter Compliance-Maßnahmen, Ansprechpartner bei Interessenkonflikten und Richtlinien für Annahme und Gewährung von Geschenken und Einladungen. Jedes Unternehmen kann zudem zusätzliche ethische Anforderungen an sich und seine Geschäftspartner stellen. Die Verhaltensrichtlinie ist branchenübergreifend anwendbar.
Unterzeichnet haben bisher Unternehmen der Branchen Chemie, Pharma, Bau, Verkehr, Finanzdienstleistungen, Stahl, Maschinenbau, Elektronik, Energie und Solartechnik.

Download des "Code of Conduct” unter www.bme.de/compliance