Public Manager
23.10.2009 | Wasser und Abwasser

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.: Gebührenerhöhung statt Steuersenkung?

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, FDP und CSU soll offensichtlich die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit höheren Abwassergebühren festgeschrieben werden. Bisher ist Abwasser als hoheitliche Aufgabe der Kommunen oder Verbände aus gutem Grund nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Generell ist die öffentliche Daseinsvorsorge steuerlich anders behandelt als privatwirtschaftlicher Leistungsaustausch.

Mit dem Einstieg beim Abwasser werden vielleicht bald noch weitere öffentliche Leistungen mit zusätzlichen Steuern belastet. Die zugesagte Steuerreform wäre dann wohl zunächst ein Mal ein Griff in die Geldbörse der Bürgerinnen und Bürger.
Nach dem Beschluss der Finanzminister der Europäischen Union ist auch ausgeschlossen, dass auf Abwasser der verminderte Steuersatz von 7 % erhoben würde. Eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie wurde im Sommer abgelehnt. Somit wären 19 % fällig, wenn sich die Koalition darauf einigt.

Die AöW wendet sich entschieden gegen dieses Vorhaben, das schon seit Jahren von den privaten Entsorgern forciert wurde. Erst vor Kurzem hatte die EU-Kommission eine Beschwerde abgelehnt und festgestellt, dass die öffentliche Daseinsvorsorge steuerbefreit sei. Die neue Bundesregierung ist gut beraten, dieser Linie zu folgen.
Bis zu 20 % höhere Abwassergebühren ohne irgendeine verbesserte oder zusätzliche Leistung sind nicht hinnehmbar.