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04.05.2009 | Software

Brief und Siegel für Doppik-Anwendungen der DATEV

Das Softwarepaket DATEVkommunal ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH mit Hauptsitz in Münster auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für Doppik-Anwendungen geprüft worden. Die Prüfer haben den Programmen eine uneingeschränkte Softwarebescheinigung ausgestellt. Damit haben die Anwender der Software die Sicherheit, ein nachgewiesenermaßen gesetzeskonformes System einzusetzen und können dies über den öffentlich einsehbaren Prüfungsbericht auch jederzeit dokumentieren.

Gegenstand der Prüfung waren die einzelnen Programmbausteine des Softwarepakets DATEVkommunal: ProFIS/Haushaltssteuerung, Forderungswesen, Vollstreckung, Kommunale Abgaben, Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung, Finanzrechnung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungswesen kommunal und Zahlungsverkehr. Neben den allgemein geltenden gesetzlichen Vorgaben wie der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB), den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), den Grundsätzen ordnungsmäßiger EDV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie den einschlägigen Prüfungsstandards und -richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurden die Programme auch auf die spezifischen Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze für Kommunen hin getestet. Dabei genügten die Anwendungen allen Ansprüchen.

Zudem erfüllen die Programme des DATEVkommunal-Pakets auch die speziell in Nordrhein-Westfalen geltenden Anforderungen gemäß der von der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter von Rechnungsprüfungsämtern in kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens (VERPA) herausgegebenen Checkliste für die Prüfung von NKF-Programmen. Entsprechende Prüfungen in Bezug auf spezifische Vorschriften in weiteren Bundesländern sind geplant.

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