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30.03.2009 | Geodaten

"Sind Geodaten personenbezogene Daten?"

Deutscher Dachverband für Geoinformation e.V. begrüßt Gutachten des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover

Die Frage, ob Geodaten grundsätzlich personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes sind stellt sich nicht erst seit der flächendeckenden Erfassung von Deutschland durch private Dienstleister. Jedoch wird die Öffentlichkeit immer stärker in dieses Thema eingebunden. Dabei bietet die Bereitstellung der Daten im weltweiten Netz eine ungeahnte Verbreitungsmöglichkeit.

Im Zusammenhang mit automatischen Auswertemöglichkeiten ergeben sich Chancen aber auch Risiken bei der Bewertung dieser Daten, was wiederum die Datenschützer auf den Plan gerufen hat. Der Deutsche Dachverband für Geoinformation e.V. macht auf ein interessantes Gutachten zum Thema "Personenbezug von Geodaten" aufmerksam. Dieses wurde vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover unter der Leitung von den Professoren Nikolaus Forgó und Axel Metzger und Mitwirkung des Dipl.‐Jur. Nico Reiners erstellt.

Seit einiger Zeit beschäftigt sich das Institut mit dem Forschungsschwerpunkt Geodaten und Datenschutz. Anhand des Gutachtens wird nachgewiesen, dass Geodaten per Definition gemäß Art. 3 Nr. 2 der Richtline 2007/2/EG (INSPIRE‐Richtline) nicht personenbezogen sondern sachbezogen sind.
Nur nach den im Gutachten definierten Ausnahmefällen wird aus dem Sachbezug ein Personenbezug.
"Die im Gutachten aufgestellten Folgerungen werden nachhaltige Wirkungen auf das Arbeiten mit Geodaten, künftige Gesetzgebungsverfahren und die Rechtssprechung haben." Sagt der DDGI‐Präsident Udo Stichling und ist sicher: "Die Geoinformationsbranche braucht keine Vollbremsung, die einem Totalausfall gleichkäme, sondern vernünftige Regeln für das Arbeiten mit Geoinformation und Datenschutz."

So hofft der DDGI, dass das Gutachten einem breiten Personenkreis zugängig gemacht wird, damit diese Regeln möglichst schnell in die Tat umgesetzt werden können. Der Bezug des Gutachtens ist kostenlos und über das Institut für Rechtsinformatik zu bestellen.
Eine Zusammenfassung ist auf der DDGIHomepage erhältlich unter www.ddgi.de.
Informationen und das vollständige Gutachten erhalten Sie unter den nachfolgenden Kontaktdaten: Herr Nico Reiners E‐Mail:
nico.reiners(at)iri.uni‐hannover.de
www.iri.uni‐hannover.de/geodaten.html

Der Deutsche Dachverband für Geoinformation e.V. (www.ddgi.de) ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gemacht hat die Bedeutung der Geoinformation herauszustellen und ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Er verhilft mit seiner politischen Lobbyarbeit der Geoinformationsbranche zum notwendigen Gehör und nennt die Themen, die im jeweiligen Bundesland und auf Bundesebene zu einer Stärkung der Geoinformation führen sollen. So sollen weiterhin Angebot, Zugänglichkeit und Verwendbarkeit von Geodaten aller Stellen optimiert und der volkswirtschaftliche Nutzen realisiert werden.
Das vom DDGI initiierte Qualitätsmodell für Geodaten (PAS 1071) soll dabei bewusst den Blick auf die Qualität der Daten lenken. Der Verband ist nicht nur in Deutschland, sondern auch international aktiv. Auf europäischer Ebene vertritt der DDGI e.V. die deutschen Interessen im europäischen Dachverband European Umbrella Organisation for Geographic Information (EUROGI) und ist bei der EU‐Kommission als Lobbyverband gemeldet.
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