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23.03.2009 | Energie

Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal gestärkt: Neue EU-Vorgaben auch für Büro- und Straßenbeleuchtung

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG) haben die EU-Mitgliedstaaten am 18. März 2009 verbindliche Mindeststandards unter anderem für die Energieeffizienz von Leuchtstofflampen, Vorschaltgeräten und Leuchten festgelegt. Diese finden insbesondere im Dienstleistungssektor Verwendung.

Die EU geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Anforderungen bis zum Jahr 2020 EU-weit zu Stromeinsparungen von 38 TWh führen werden.
Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) kommentiert: "Die neuen EU-Vorgaben stärken Hersteller, die auf Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal setzen. Dank der Mindeststandards werden ineffiziente Produkte vom Markt verdrängt. Jetzt kommt es darauf an, die Marktdurchdringung von besonders energieeffizienten Beleuchtungssystemen zu fördern."

Viele Hersteller bieten schon jetzt Beleuchtungstechnologien an, die wesentlich effizienter sind als es die neuen Mindestanforderungen verlangen. Sie können ihre Vorreiterposition nutzen und ihre Produkte verstärkt über das Qualitätsmerkmal Energieeffizienz bewerben. Hohe Energie- und Kosteneinsparungen sind ein hervorragendes Argument, um Kunden zur Modernisierung ihrer Beleuchtungssysteme zu motivieren.
Dafür zeichnet die dena als anerkanntes Kompetenzzentrum besonders erfolgreiche Energieeffizienzprojekte von Herstellern und anwendenden Unternehmen als dena-Referenzprojekt aus und stellt diese im Rahmen der Initiative EnergieEffizienz als Ansporn und Anregung für andere dar.
Darüber hinaus können sich spezialisierte Beleuchtungsberater in einer Datenbank mit ihren Schwerpunkten präsentieren.

Die Angebote sind zu finden unter www.energieeffizienz-im-service.de.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Chausseestr. 128a
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30/726165-600
Fax: +49 (0)30/726165-699

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Web: http://www.dena.de/