Public Manager
28.07.2009 | Beleuchtung, Verkehrsmanagement

Neue ASR A3.4/3 – Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können - (ArbStättV §4, Abs. 4). Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorgabe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die ASR A3.4/3 - Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme - erlassen. In dieser neuen ASR sind die Anforderungen an bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme festgelegt.

(Foto: Permalight GmbH)

Bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme - Schutzmaßnahme bei Verrauchung!

Im Notfall muss das sichere und schnelle Verlassen des Arbeitsplatzes oder des gefährdeten Bereiches allen betroffenen Personen ermöglicht werden. Eine kostengünstige und vor allem auch sichere Lösung bieten, entsprechend der ASR A3.4/3, bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme. Diese durchgehenden Leitsysteme geben mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vor. Langnachleuchtende Materialien werden durch Licht angeregt und leuchten ohne weitere Energiezufuhr nach.

Kosten sparen bei mehr Sicherheit?

Das ist möglich mit der neuen ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme". Um für wirksamen Arbeitsschutz zu sorgen, sollen Objekte mit den energie-sparenden, bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen ausgestattet werden. Durch die neue ASR A3.4/3 erkennt der Gesetzgeber die Zweckmäßigkeit von bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen an und ermöglicht Unternehmen bei hoher Sicherheit deutlich Betriebskosten zu sparen.

Wo müssen bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme eingesetzt werden?

In der ASR A3.4/3 werden die Arbeitsstätten, in welchen bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme erforderlich sind definiert und in einer Beispielsammlung aufgelistet. Die Arbeitgeber sind laut Arbeitsstätten-Verordnung verpflichtet, geeignete betriebliche Schutzmaßnahmen zu realisieren. Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung muss u. a. geprüft werden, ob eine Gefährdung durch Verrauchung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann (eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung erhält man unter www.permalight.com).

Ist dies nicht der Fall, wird der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen vorgeschrieben. Ein Brand mit Verrauchung stellt eine große Unfall- und Gesundheitsgefahr für Beschäftigte und Dritte (z.B. Besucher, Gäste) dar. Selbst eine künstliche Beleuchtung oder eine Sicherheitsbeleuchtung werden durch den aufsteigenden Rauch unwirksam, so dass sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen können. Es entsteht sofort Panik und Orientierungslosigkeit. Eine wirksame Lösung ist in diesen Fällen ein langnachleuchtendes bodennahes Sicherheitsleitsystem weil über dem Fußboden eine ca. 0,5 m hohe rauchfreie Zone bestehen bleibt, die für die Orientierung und Flucht genutzt werden kann.

Mehr Sicherheit durch bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme

In der neuen ASR A3.4/3 wird jetzt erstmalig der Einsatz bodennaher langnachleuchtender Sicherheitsleitsysteme geregelt und definiert. Sowohl die Leuchtdichte der Materialien als auch Anordnung und Position der Fluchtwegmarkierungen- und -kennzeichnungen werden genauestens vorgegeben. Die Oberkante der bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsysteme, die an der Wand angebracht werden, darf nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegen.

Die Leuchtdichte der Materialen, gemessen am Einsatzort darf nach 10 Minuten nicht weniger als 80 mcd/m² (Milicandela/m²) und nach 60 min. nicht weniger als12 mcd/m² betragen. Leitmarkierungsstreifen müssen eine Mindestbreite von 5 cm haben, können jedoch auch bis zu 2,5 cm verringert werden, wenn die Leuchtdichte nach 10 min. mindestens 100 mcd/m² und nach 60 min mindestens 15 mcd/m² beträgt. Fluchttüren und Notausgänge sind mit langnachleuchtendem Material zu umranden. Türgriffe müssen langnachleuchtend hinterlegt werden. Treppen, Handläufe und Rampen im Verlauf von Fluchtwegen müssen so markiert werden, dass der Verlauf und das Ende eindeutig erkennbar sind.

Auch die Instandhaltung und regelmäßige Prüfung der installierten optischen Sicherheitsleitsysteme wird in der ASR A3.4/3 geregelt. Ebenso müssen die Sicherheitsleitsysteme regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme sind umweltfreundlich, kostengünstig und wartungsfrei. Gleichzeitig bieten Sie aufgrund Ihrer "natürlichen" Funktion ein Höchstmaß an Sicherheit bei Verrauchung und Dunkelheit. Entsprechend den Regelungen der ASR A3.4/3 ist die Effizienz und Wirtschaftlichkeit bodennaher langnachleuchtender Sicherheitsleitsysteme zukunftsweisend.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Permalight GmbH

Hoher Holzweg 32
30966 Hemmingen

Tel.: +49 (0)5101/9263-0
Fax: +49 (0)5101/5013

Email:
Web: http://www.permalight.com