Baumärkte missachten Informationspflicht zur Rückgabe von PUR-Bauschaumdosen
Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe decken Verstöße gegen Umweltgesetz auf - laut Gesetz sind Baumärkte zur Verbraucherinformation für die Rücknahme leerer Polyurethan-Bauschaumdosen verpflichtet - die Rückgabe der umwelt- und gesundheitsschädlichen Dämmstoffreste wird Verbrauchern indes häufig verweigert
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut eklatante Verstöße von Baumärkten gegen die Verpackungsverordnung festgestellt. Anstatt ihre Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen mit schadstoffhaltigen Polyurethan-Resten zu informieren, kommt jeder dritte der von der DUH untersuchten Bau- und Heimwerkermärkte dieser Pflicht nicht nach.
Testbesuche im ersten Halbjahr 2009 ergaben eine weitere Verschlechterung der ohnehin Besorgnis erregenden Testergebnisse aus dem Dezember 2008. Gerade einmal zwei Drittel der Baumärkte informieren Ihre Kunden korrekt über die Rückgabe restentleerter PUR-Schaumdosen. Die Quote der gesetzlich handelnden Baumärkte ist auf 62 Prozent gesunken.
"Die Weigerung vieler Baumärkte, Verbraucher über die ordnungsgemäße Rückgabe von restentleerten PUR-Schaumdosen zu informieren ist kein Kavaliersdelikt", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Resch warnte vor den gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen, die auch in scheinbar entleerten Dosen noch enthalten sind. "Die in den gebrauchten Dosen enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden hervorrufen", so Resch.
Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes Polyurethan (PUR) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden. Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere PUR-Schaumdosen "in zumutbarer Entfernung" zum Verkaufsort unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der Baustoffhandel muss die leeren PUR-Dosen zwar nicht selbst zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit "deutlich erkennbaren und lesbaren" Informationsschildern über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
Das die Regelung der Verpackungsverordnung häufig ignoriert wird, scheint das Gewissen einiger Baumarktbetreiber nicht zu belasten. So beschreibt die Aussage "Schmeiß weg das Ding" eines Baumarktmitarbeiters die Situation in etlichen Baumärkten sehr treffend. "Das eine Umweltvorschrift in der Praxis seit Jahren nicht umgesetzt wird, ist völlig inakzeptabel und unvereinbar mit dem internationalen Anspruch Deutschlands, ein ökologischer Spitzenreiter zu sein", kritisiert Resch und kündigt häufigere und schärfere Kontrollen an.
Durch regelmäßige Testbesuche in Baumärkten und die Aufklärung über ihre gesetzliche Informationspflicht konnten bei Baumärkten mit vormals fehlenden Kundeninformationen jedoch auch punktuelle Verbesserungen erzielt werden. "Die Einsicht bei den Baumarktleitern stellt sich in vielen Fällen allerdings erst ein, nachdem sie schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass bei Nichteinhaltung der Informationspflicht, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen", berichtet Thomas Fischer, Mitarbeiter der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft.
Baumärkte in Städten und Landkreisen, in denen die DUH noch keine Testbesuche durchgeführt hat, schneiden generell schlechter ab, als bereits besuchte Märkte. So hat die DUH im ersten Halbjahr 2009 insbesondere in neu untersuchten Gebieten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gravierende Verstöße gegen die Informationspflichten festgestellt. Sehr negativ bewertet werden muss die zunehmende Tendenz, dass PUR-Schaum an mehreren Stellen in den Baumärkten verkauft, jedoch nur an einer einzigen Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeit der Dosen informiert wird. Insgesamt 40 Prozent der im Jahr 2009 getesteten Baumärkte, die Informationsmaterial zur Verfügung stellen, klären ihre Kunden nur an Einzelstellen auf.
Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, die leere Dosen ordnungsgemäß abgeben wollen, stehen vor dem nächsten Problem: Wohin damit? Laut Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Handel dafür sorgen, dass restentleerte PUR-Schaumdosen vom Verbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Fast 80 Prozent der Baumärkte geben zwar an, freiwillig Dosen zurückzunehmen. Doch die faktische Rücknahmebereitschaft liegt nur bei rund 30 Prozent, hat die DUH festgestellt.
Hintergrund
Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen Montageschaum ein. Ausgehärteter PU-Schaum verhält sich umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die benutzten PU-Schaumdosen beinhalten jedoch auch noch nach dem Gebrauch problematische und gesundheitsschädliche Reststoffe. Sie fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders überwachungsbedürftigen Abfälle" und dürfen nicht über den Hausmüll, den Bauschuttcontainer oder im Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber Sack) entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen oder in so genannten Schadstoffmobilen abgegeben werden.