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12.02.2009 | Moderner Staat

Bürokratieabbau: Einfacher zu Wohngeld und Elterngeld: Kanzleramt und Normenkontrollrat geben Startschuss zu Pilotprojekten

Einfacher zum Wohngeld und zum Elterngeld - mit diesen Zielen starten zwei Pilotprojekte zum Bürokratieabbau in ausgewählten Bundesländern und Kommunen. Hierzu trafen sich Vertreter von Gemeinden, Landkreisen, Bundesländern und Bundesministerien mit Staatsminister Hermann Gröhe und Wolf-Michael Catenhusen, stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats.

Staatsminister Hermann Gröhe, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte anlässlich der Auftaktveranstaltung: "Auch Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung profitieren vom Bürokratieabbau: Wer einen Antrag stellt, möchte eine Leistung - möglichst unkompliziert und schnell. Und wer den Antrag bearbeitet, braucht dafür alle erforderlichen Informationen. Diese Verfahren wollen wir untersuchen und verbessern. Ich bin sicher, dass das Standardkosten-Modell, das wir für die Wirtschaft angewandt haben, sich auch bei dieser Untersuchung bewährt."

Bundesregierung, Normenkontrollrat und Experten aus Ländern und Kommunen untersuchen an den Beispielen Elterngeld und Wohngeld gemeinsam, welche Belastungen die Antragsverfahren sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei der jeweiligen Behörde verursachen und wie sie verringert werden können. Das Statistische Bundesamt wird die bürokratischen Belastungen ermitteln. Die gewonnenen Erkenntnisse können den Beteiligten Hinweise liefern, wo das Serviceangebot verbessert, das zugrunde liegende Recht vereinfacht und die Verfahren beschleunigt werden können: zum Beispiel durch vermehrten Einsatz von Online-Verfahren oder Verzicht auf umfangreiche Nachweise.

"Für den Normenkontrollrat bieten die Projekte die einmalige Chance, ebenenübergreifend alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bekommen, um auf freiwilliger Basis nach bestmöglichen Lösungen zu suchen. Eine Vorgehensweise, die sich sicherlich auch in anderen Bereichen anbietet", betont Wolf-Michael Catenhusen als stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats.

An den Projekten beteiligen sich Städte und Landkreise aus Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und die entsprechenden Landesverwaltungen. Die Projektergebnisse werden im Sommer 2009 vorgelegt.

Hintergrund zu den Projekten:
In Deutschland werden jährlich rund 1,1 Mio. Erst-, Wiederholungs- und Änderungsanträge auf Wohngeld und rund 750.000 Anträge auf Elterngeld gestellt. Bei den Pilotprojekten wird der Gesamtprozess von der Antragsstellung bis zur Bewilligung unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben untersucht. Dabei spielen auch Überschneidungen mit anderen Leistungen eine Rolle, so zum Beispiel der Zusammenhang zwischen Elterngeld und der Beantragung und Zahlung von Kindergeld.

Die Pilotprojekte bestehen aus folgenden Schritten:

O Feststellen der bestehenden Prozessabläufe (Gesetzgebung, Vollzugsverwaltung, Antragssteller).
O Durchführung der Messungen nach dem Standardkosten-Modell in ausgewählten Kommunen (Antragsverfahren einschließlich des korrespondierenden Verwaltungsaufwands)
O Rückkopplung der Erfahrungen der Kommunen und Länder mit den bundesrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung bereits bestehender Vorschläge (alte und neue Rechtslage).
O Identifizierung von Vereinfachungsmaßnahmen und Serviceverbesserungen im Verwaltungsvollzug unter Berücksichtigung bereits bestehender best practice Beispiele (z.B. bei Online-Verfahren).
O Abschätzung und Bewertung der durch die Vereinfachungsmaßnahmen (Gesetzgebung, Vollzug, Serviceangebote) erwarteten Entlastungseffekte.
O Umsetzung von Vereinfachungsvorschlägen durch Vollzugsänderung oder neue Serviceangebote (z.B. Einführung von IT-Verfahren, Vereinheitlichung von Antragsformularen)

Hintergrund des Programms

Die Bundesregierung hat sich mit Ihrem Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" das Ziel gesetzt, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratiekosten zu entlasten, die aus bundesrechtlichen Informationspflichten resultieren. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt die Bundesregierung bei diesem Vorhaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
www.normenkontrollrat.de
Kontakt
Nationaler Normenkontrollrat: Sekretariat Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin Alwin Henter, Tel.: 030/ 18 400 - 1301 Petra Schön, Tel.: 030/ 18 400 - 1306 nkr@bk.bund.de