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19.12.2009 | Abfallwirtschaft

VKS im VKU begrüßt Einigung der Koalition über den Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft

Die Einführung des Mindestlohns wird zur Eindämmung von Lohn- und Qualitätsdumpings in der Abfallwirtschaft beitragen -, kommentiert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, die Einigung der Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Koalitionsausschuss zum Mindestlohn.

Nach langen Verhandlungen hat nun auch die FDP-Bundestagsfraktion dem Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft zugestimmt. Dieser war zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossen worden.

Der von den Tarifpartnern vereinbarte Brutto-Mindestlohn beträgt 8,02 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in den Bereichen Abfallwirtschaft, Reinigung öffentlicher Straßen und Winterdienst.

Der VKS im VKU hatte sich seit Jahren für einen Mindestlohn eingesetzt. In der vergangenen Zeit waren zunehmend gewerbliche Auftragnehmer am Markt tätig geworden, die ihre Mitarbeiter weit unter den geltenden Tariflöhnen und teilweise zu fragwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt hatten. Vertreter der kommunalen und der privaten Abfallwirtschaft sowie deren Arbeitgeberverbände setzten sich daher gemeinsam für den Mindestlohn ein. "Für diese Bemühungen gebührt öffentlichen wie auch privaten Entsorgungsbetrieben Anerkennung. Nun gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Vereinbarung schnellstens in die Praxis umzusetzen. Der Mindestlohn ist richtig und wichtig und sollte auch die grundsätzlichen Bedenken der neuen Bundesregierung schnell zerstreuen", so Siechau.