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16.12.2009 | Energie

Neues aus der Rechtsprechung - BGH urteilt zur Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln mit Urteil vom 28.10.2009 (Az: VIII ZR 320/07). Streitpunkt des Urteils waren Preisänderungsregelung in Gaslieferverträgen mit folgendem Wortlaut: Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die Stadtwerke eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor. oder Die Stadtwerke sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen

Die Rechtsprechung hat für das Contracting nachfolgende Bedeutung. Es wird erneut bestätigt, dass die vom Verband für Wärmelieferung e.V. im Muster-Wärmelieferungsvertrag vorgeschlagene Preisänderungsklausel der richtige Weg zur Erreichung rechtssicherer Preisanpassungen an geänderte Kosten ist. Es ist äußerste Vorsicht bei deren Veränderung geboten. Schon wenn man eine solche Formel mit dem Satz "Der Lieferant ist berechtigt, die Preise wie folgt zu verändern" einleitet, führt das zur Unwirksamkeit, weil er nicht gleichzeitig verpflichtet ist, die Preise anzupassen.

Unproblematisch ist die heutige Formulierung: "Der Preis für die gelieferte Wärme ist veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften."
Denn diese Formulierung besagt, dass immer der sich aus der Formel ergebende Preis gilt, ob er nun höher oder niedriger als in dem vorangegangenen Zeitabschnitt ist.

Das Urteil und die gesamte Stellungnahme von Rechtsanwalt Martin Hack, finden Mitglieder des Verbandes in der Urteilsdatenbank unter energiecontracting.de.
Dieses und weitere juristische Fragen rund um das Energiecontracting, werden außerdem im Rahmen des Sonderseminars Aktuelle Rechtslage im Contracting - Insiderwissen für Contractingprofis am 28.01.2010 in Hamburg thematisiert. Dort sollen einzelne Fragen, die in der täglichen Praxis von Bedeutung sind, vertieft werden.

Details zum Programm und weitere Informationen sind unter www.energiecontracting.de
erhältlich.