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03.09.2008 | Software

Microsoft gibt Empfehlungen für den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen

Microsoft rät Unternehmen und Behörden, die sich für den Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen entscheiden, einen Händler zu wählen, der mit dem Hersteller zusammenarbeitet. Denn das Übertragen von Nutzungsrechten einer Software bedarf nach Auffassung von Microsoft der Zustimmung des Rechteinhabers.

Dies entschied das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom Juli 2008 im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft. Nach Auffassung von Microsoft greift das OLG-Urteil auch für Softwarelizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen. Liegt die Zustimmung der Hersteller nicht vor, drohen den Nutzern hohe Nachzahlungen. Zudem haftet die Unternehmensleitung für Verstöße gegen IT-Compliance-Richtlinien, denn Unternehmen müssen unter IT-Compliance und IT-Governance-Gesichtspunkten auch die Risiken von gebrauchten Lizenzen bewerten. Verwenden Unternehmen illegal übertragene Softwarelizenzen, drohen ihnen rechtliche Schritte, für die das Management haftbar ist.

Das Risiko für Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen, wird häufig unterschätzt. Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat. Gegebenenfalls muss er zusätzlich noch Schadenersatz an den Hersteller zahlen.
"Diese Risiken können Kunden vermeiden, indem sie sich an Händler von gebrauchten Softwarelizenzen halten, die die Hersteller und damit die Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen. Solche Händler handeln im Sinne ihrer Kunden. Im Falle einer Prüfung muss nämlich das Unternehmen und nicht der Softwarehersteller oder der Händler beweisen, dass es sich bei der verwendeten Software um rechtmäßig lizenzierte Produkte handelt”, erklärt Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH.

Rechtliche Konsequenzen
Jede Art der Nutzung illegaler Software kann nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So drohen im Falle einer nachweisbaren Unterlizenzierung nicht nur die bereits erwähnten Schadenersatzforderungen der Hersteller. Vielmehr drohen den im Unternehmen Verantwortlichen - sofern sie vorsätzlich handeln - auch empfindliche Geldstrafen. Selbst Freiheitsstrafen sind möglich.
"Wird eine Anzeige erstattet, aus der sich der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung ergibt, kann die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Geschäftsräume und Überprüfung aller PCs und Lizenzen beantragen. Unternehmen sollten daher genau überlegen, ob sie die mit einer Unterlizenzierung einhergehenden Risiken wirklich eingehen wollen, und sollten für jede Installation eine entsprechende Lizenz erwerben. Für den Fall, dass sich ein Kunde für den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen entscheidet, sollte er darauf bestehen, den Softwarehersteller mit ins Boot zu holen”, rät Dr. Markus Morawietz, Lizenzexperte und Managing Partner der Dr. Morawietz Consulting & Training GmbH.

Unternehmensleitung haftet für Verstöße gegen IT-Compliance-Richtlinien Unternehmen und deren Management gehen zudem ein großes rechtliches Risiko ein, wenn sie die rechtmäßige Herkunft ihrer Software nicht nachweisen können. Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verlangt beispielsweise für Gesellschaften, die dem Aktiengesetz unterliegen, dass die Unternehmensleitung ein Früherkennungssystem für Risiken einführt und betreibt. Etwaige Risiken müssen transparent und nachvollziehbar im Lagebericht des Jahresabschlusses veröffentlicht werden. Diese Vorschriften werden auf GmbHs mit einer bestimmten Größe und Struktur entsprechend angewandt.

Was Unternehmen beim Erwerb gebrauchter Software beachten sollten Microsoft rät Unternehmen, die gebrauchte Microsoft Softwarelizenzen erwerben möchten, zu folgenden Schritten: Prüfen Sie, ob der Händler mit Microsoft in Kontakt steht und die Lizenzen mit Zustimmung von Microsoft übertragen werden. Prüfen Sie, ob die Produkte vollständig und echt sind. Lassen Sie sich nicht nur etwaige Datenträger vorlegen, sondern auch alle Lizenzverträge, die auf Sie übertragen werden sollen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Nutzungsrechte, die Sie erwerben möchten, auch tatsächlich von Microsoft eingeräumt worden sind. Notariell beglaubigte Urkunden sind kein gültiger Lizenznachweis. Prüfen Sie, ob Ihnen die Nutzungsrechte an der Software auch vollständig übertragen werden. Lassen Sie sich vom vorherigen Inhaber der Nutzungsrechte schriftlich bestätigen, dass dieser sämtliche Installationen der Software gelöscht hat. Vertrauen Sie nicht auf entsprechende Zusicherungen Dritter, etwa des Händlers oder eines Notars. Prüfen Sie im Vorfeld des Erwerbs, welche Zusatzleistungen und Updates Sie benötigen und ob Ihnen diese durch den Kauf gebrauchter Software zur Verfügung stehen. Prüfen Sie, ob gebrauchte Software langfristig die kostengünstigste Variante ist oder beispielsweise Hosting-Angebote einen kurzfristigen Engpass flexibler decken können. Prüfen Sie, ob Sie im Rahmen eines Select- oder EA-Vertrages nicht kostengünstiger rechtssichere Lizenzen erwerben können.
Sind Unternehmen unsicher, ob ihre Microsoft Software korrekt lizenziert ist, können sie den kostenlosen Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) nutzen. Er überprüft für Fachhändler und Endkunden in Deutschland Microsoft Produkte auf ihre Echtheit.

Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München zum oben genannten Fall (Az. 6 U 2759/07) und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf dem "Informationsportal Gebrauchte Software” (www.gebrauchte-software.org).