Private Entsorger schaffen Abfall-Wirrwarr in Berlin
Als unsachlich und unhaltbar bezeichnete Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, die von Verbänden der privaten Entsorgungswirtschaft vorgebrachten Argumente gegen die geplanten Änderungen des Berliner Landesabfallgesetzes.
Ziel der vorgesehenen gesetzlichen Neuregelung sei es, durch eine Teilübertragung von Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf die Berliner Stadtreinigung (BSR) unter anderem eine Abfallberatung aus einer Hand sicherzustellen.
"Um dieses zu verhindern, wird nun das Schreckgespenst der Gebührenerhöhung heraufbeschworen. Die Beträge, von denen die Rede ist, zahlt der private Endverbraucher an der Supermarktkasse an die dualen Systeme, so dass eine Auswirkung auf die Abfallgebühren überhaupt nicht vorhanden ist", stellte Siechau klar.
Es sei schon erstaunlich, wie die Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft im Schlepptau des Unternehmens Alba versuchten, die geplante Aufgabenübertragung in Misskredit zu bringen. Dabei geht es bei den wahren Motiven wieder ums Geld, nämlich um Millionenbeträge für die Abfallberatung und für die Bereitstellung und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältern, die laut Verpackungsverordnung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zustehen.
Siechau: "In die Taschen privater Entsorgungsunternehmen, wie zum Beispiel Alba, gehört dieses Geld sicherlich nicht."
Dem Land Berlin steht es frei, seine Rechte und Pflichten als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger einschließlich der Ansprüche aus der Verpackungsverordnung auf die BSR - eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin - zu übertragen. Einen solchen Übertragungsakt haben viele deutsche Kommunen aus Gründen von Entsorgungssicherheit und Gebührenstabilität vorgenommen.
"Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen mit einer Monopolisierung zu vergleichen ist blanker Hohn", ärgert sich Siechau.
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