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26.06.2008 | Umfragen

Kommunale Beschäftigte: Lohn für Leistung statt Dienst nach Vorschrift

PwC-Studie: Fast jede zweite Kommune nutzt bereits Tarifklausel für leistungsorientierte Vergütung / Zulagenverteilung per ‚Gießkanne’ beschränkt Motivationsanreize / Verwaltungen in Ostdeutschland sind reformfreudiger

Immer mehr Beschäftigte in deutschen Kommunen erhalten einen Teil ihres Lohnes als leistungsabhängige Zulage. Wie aus einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hervor geht, hatte bis Mitte 2007 knapp die Hälfte (46 Prozent) der befragten Kommunalverwaltungen eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zur leistungs-orientierten Vergütung abgeschlossen, bis Ende 2008 könnten es sogar knapp 85 Prozent sein.

"Diese Bilanz ist besonders bemerkenswert, da der Tarifvertrag die Einführung leistungsabhängiger Entgelte erst ab 1. Januar 2007 vorsah. Offensichtlich stehen die Personal- und Betriebsräte einer leistungsorientierten Vergütung deutlich positiver gegenüber, als dies während der Tarifverhandlungen erwartet worden war", erläutert Frank Weise, PwC-Partner und Experte für die öffentliche Hand .

Nur 15,5 Prozent der befragten Kommunen schließen die Einführung einer leistungsorientierten Vergütung auch über 2008 hinaus aus. Gründe sind überwiegend Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Personal-vertretungen über Verteilungsgrundsätze und Maßstäbe zur Leistungsbewertung. Viele Befragte halten die Differenzen für so tief gehend, dass sie in absehbarer Zeit nicht mit einer Einigung rechnen.

Bislang geht es für die Beschäftigten nur um eine jährliche Leistungsprämie zwischen 200 und 400 Euro. Der Tarifvertrag sieht jedoch vor, dass bis zu acht Prozent des tariflichen Entgelts für Leistungsprämien zur Verfügung stehen sollen. Damit wären im Einzelfall auch Prämien von 10.000 Euro und mehr möglich, sofern in der Dienstvereinbarung keine Obergrenze für Leistungsprämien festgelegt ist.

Ob die leistungsorientierte Entlohnung bereits zu schnellerer und besserer Arbeit in den Behörden geführt hat, lässt sich noch nicht beantworten. Die Ausgestaltung der Zulagensysteme allerdings stimmt skeptisch: "Im vergangenen Jahr haben drei von vier Beschäftigten eine Prämie bekommen. Damit wird jedoch das Ziel konterkariert, nur überdurchschnittliche Arbeitsleistungen zu belohnen", kritisiert Weise. Um eine ineffektive Verteilung nach dem "Gießkannenprinzip" zu vermeiden, müssen Leistungsvorgaben, Bewertungsmaßstäbe und Vergütungssysteme genauer definiert und konsequenter angewendet werden.

An der Umfrage beteiligten sich 136 Verwaltungen von Kommunen aller Größen-klassen, darunter 80 Prozent aus den alten und 20 Prozent aus den neuen Bundes-ländern.

Kommunen in Ostdeutschland haben deutlich häufiger Vereinbarungen über leistungsorientierte Entgeltbestandteile eingeführt als in Westdeutschland. So gibt es derzeit in 57,8 Prozent der Gemeinden und Kreise im Osten für Angestellte einen Lohn nach Leistung, jedoch nur in knapp 44 Prozent der Kommunalverwaltungen der alten Bundesländer.

Die Größe der Kommune hat demgegenüber keine messbaren Auswirkungen auf die Bereitschaft zu Reformen. Städte mit mehr als 400.000 Einwohnern bezahlen ihre Beschäftigten in etwa genauso häufig nach Leistung wie Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern.

Leistungsentgelte sind nach gegenwärtiger Rechtslage den kommunalen Beschäftigten vorbehalten, da die Dienstvereinbarungen für Beamte noch keine entsprechenden Regelungen enthalten. Damit ist eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten, die zum Teil im selben Team ähnliche Aufgaben übernehmen, programmiert.
Nicht zuletzt mit Rücksicht auf das Betriebsklima haben daher gut vier von zehn Kommunen die Beamten freiwillig in das System der leistungsorientierten Bezahlung einbezogen. Problematisch aus Sicht der Arbeitgeber ist bei dieser Regelung, dass die Zulage für Beamte nicht aus dem dafür vorgesehenen Budget für die Tarifbeschäftigten bezahlt werden darf.

Die Verteilung der Prämien auf die Beschäftigten ist bislang wenig differenziert. Im Durchschnitt erhielten im vergangenen Jahr über 77 Prozent der Angestellten eine Leistungszulage, in vier Kommunalverwaltungen ging sogar kein einziger Mitarbeiter bei der Prämienverteilung leer aus. "Die Zulagen werden überwiegend nicht mit der Spritze, sondern mit der Gießkanne verteilt. Es bleibt abzuwarten, wohin die Entwicklung geht. Wenn mittelfristig alle Beschäftigten einen Bonus bekommen, ist der Sinn der Honorierung überdurchschnittlicher Leistungen zu hinterfragen", kommentiert Weise.

Die breit gestreute Verteilung der Zulagen mag damit zusammenhängen, dass es bislang kaum individuelle Zielvereinbarungen zur Leistungsbewertung in den Kommunen gibt. Die meisten Verwaltungen (55,6 Prozent) mit einem leistungs-orientierten Entgelt zahlen den Bonus auf Grundlage einer Leistungsbeurteilung, die im Extremfall der Verteilung einer ‚Kopfnote’ durch den Vorgesetzten gleichkommt. Demgegenüber stützen nur 9,5 Prozent der Kommunen die Bonuszahlung ausschließlich auf Zielvereinbarungen mit objektiv überprüfbaren Leistungszielen, 35 Prozent wenden ein Mischsystem an.

"Zielvereinbarungen haben gegenüber Leistungsbewertungen klare Vorteile. So haben Beschäftigte es nicht nur selbst in der Hand, wie nahe sie dem vereinbarten Ziel kommen, sondern die abschließende Leistungsbewertung durch den Vorgesetzten ist auch objektiv nachvollziehbar", betont Weise. Auch aus Sicht der Verwaltung sind Zielvereinbarungen vorteilhaft, weil strategische Ziele in konkrete Vorgaben für jede Abteilung und jeden Mitarbeiter umgesetzt werden können. Eine nachträgliche Bewertung der Leistungen jedes Mitarbeiters bringt all dies nicht. Viele Kommunen haben diesen Zusammenhang erkannt. Immerhin gut jede vierte (26,2 Prozent) will die leistungsorientierte Vergütung mittel- bis langfristig vollständig an Zielvereinbarungen festmachen, weitere 46 Prozent prüfen diese Option.

Während die Einführung der leistungsorientierten Vergütung mit vielen Bedenken und Problemen verbunden war, zeichnet sich nach gut einem Jahr eine breite Zustimmung der Mitarbeiter zum System ab. Zwar gab es in knapp 62 Prozent der Kommunen Einwände gegen die Verteilung von Leistungsentgelten, allerdings kamen diese nur von zwei Prozent der Beschäftigten. Gut jede dritte Beschwerde (34,8 Prozent) zog eine Änderung der Zulagenverteilung nach sich.

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