Public Manager
10.12.2008 | Verwaltungsmodernisierung

Bürokratieabbau schafft Freiräume für mehr wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ---Kabinett bringt Einsparungen von sieben Milliarden Euro pro Jahr auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute den - Bericht der Bundesregierung 2008 zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus - beschlossen.

Die Zwischenbilanz aus zwei Jahren Bürokratieabbau mit dem Standardkosten-Modell wird nun dem Bundestag zugeleitet. Die Bundesregierung stellt darin auch über 330 Vereinfachungsmaßnahmen vor, die nach vollständigem Inkrafttreten die Wirtschaft um jährlich über sieben Milliarden Euro entlasten.

Staatsminister Hermann Gröhe, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte nach der Kabinettsitzung: "Bürokratieabbau ist ein Mittel, um die Wirtschaft dauerhaft und ohne zusätzliche Steuermittel zu entlasten. Bürokratieabbau unterstützt die Chancen für neue Investitionen und hilft, Arbeitsplätze zu erhalten. Die Bundesministerien haben ihre Regelungen durchforstet und Vereinfachungen in beeindruckender Höhe vorgelegt. Unser Ziel: So viel Regelungen wie nötig, so viel Freiräume wie möglich."

Auch den Zeitaufwand, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben haben, ermittelt die Bundesregierung ab 2009 systematisch. Daneben überprüfen die Ministerien geltende Regelungen und Antragsverfahren auf Vereinfachungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist in dem Prozess des Bürokratieabbaus ein wichtiger, konstruktiv-kritischer Partner der Bundesregierung. Der NKR wird seine Stellungnahme zum Bericht in Kürze dem Bundeskabinett vorlegen.

Die Bundesregierung hat sich mit dem Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung verpflichtet, Bürokratiekosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung messbar zu senken und neue unnötige Pflichten zu vermeiden. Sie zielt dabei auf eine Reduktion von 25 Prozent der gegenwärtigen Bürokratiebelastung bis Ende 2011. Die Bundesregierung hat sich bis Ende 2009 vorgenommen, 12,5 Prozent abzubauen. Mit den bis jetzt auf den Weg gebrachten Maßnahmen wird ein Abbau von rund 15 Prozent erreicht. Die Bundesregierung hat ihr Zwischenziel damit deutlich überschritten.

Um das Bundesrecht gezielt und messbar zu vereinfachen, hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren unterstützt vom Statistischen Bundesamt zunächst die bestehenden Bürokratiekosten der Wirtschaft ermittelt. Die Wirtschaft wendet jährlich über 47 Milliarden Euro für die Erfüllung bürokratischer Pflichten aus Bundesrecht auf. Davon sind rund 22 Milliarden Euro allein durch den Bundesgesetzgeber verursacht. Auch die durch EU- und internationales Recht vorgegebenen Bürokratiekosten wurden überprüft.

Den Bericht der Bundesregierung sowie eine aktuelle Datenbank aller gemessenen Informationspflichten der Wirtschaft finden Sie unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau.