Public Manager
05.04.2008 | Abfallsysteme

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"Der Grüne Punkt fällt weg, was nun? Eine Chance für die Umwelt"

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung wird Anfang April verkündet. Das Engagement des Bundesverbandes für Umweltberatung hat sich gelohnt. Das Ergebnis ist ein erster Schritt für Umwelt und Verbraucher. Für den Verbraucher wird das Sammeln leichter und für die Umwelt effektiver.

Als einziger Verband hat der Bundesverband für Umweltberatung e.V. (bfub) eine klare Ansage zugunsten der Wertstofftonne für Kunststoff, Verbundmaterial und Metalle gemacht. Abgewehrt ist die Gefahr, dass die haushaltsnahe Getrenntsammlung als solche zur Disposition steht. Mit der Novelle ist die rechtliche Sicherheit gegeben, dass Kommunen "stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle gegen ein angemessenes Entgelt" [1] im Rahmen der dualen Systeme getrennt vom Restmüll erfassen können. Sie erhalten eine Option, werden aber nicht verpflichtet. Erfolgreiche Pilotprojekte mit gelben Wertstofftonne wie z.B. in Hamburg und Berlin könnten damit rechtssicher ausgeweitet werden.

Daher appelliert der bfub ausdrücklich an die Kommunen, die Zeit vor Inkrafttreten der Novelle, am1.Januar 2009 frühzeitig für die Erstellung eines Konzeptes zu nutzen und die Frage zu klären, ob und ggf. welche Wertstoffe zukünftig miterfaßt werden sollen. Dies gilt insbesondere, wenn neue Verträge anstehen.
Eine Ausweitung des Sammelspektrums in der "Gelben Tonne" macht auch deshalb Sinn, weil zukünftig der Grüne Punkt wegfällt und im Zuge dieser Veränderung ein neues Sortierverhalten kommuniziert werden muss. Was heißt das Ergebnis konkret? Die Kommunen, genauer gesagt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben nun die Möglichkeit, Abfälle aus Kunststoff, Verbundmaterialien und Metall, die jetzt noch im Restmüll landen, gemeinsam mit Verpackungen erfassen zu lassen.
Das sind z.B. altes Spielzeug, Werkzeug, Plastikeimer usw. In der Konsequenz wird dann -wie bei allen Wertstoffen üblich- auch bei der Gelben Wertstofftonne nicht mehr nach Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden, sondern der Stoff als solcher ist entscheidend.
Für den Verbraucher gibt es dann kein Überlegen und Zweifeln mehr. Alle Abfälle aus Kunststoff, aus Verbundmaterial und aus Metall dürften in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack. Wer dies einmal konsequent durchgeführt hat, bemerkt sehr schnell, dass das Sortieren einfacher ist und kaum noch etwas für die Restmülltonne übrig bleibt.
Genau diesen Effekt gilt es zu stärken: Je mehr Abfall dem Restmüll entzogen und an der "Quelle" der Verwertung zugeordnet wird, desto größer ist die Chance für mehr Ressourcenschutz. Eine haushaltsnahe Wertstoffsammlung verursacht Kosten, die nicht allein über Verpackungen aufgebracht werden können. Vorstellbar ist ein Entgelt, das separat mit dem Entsorger abgerechnet wird. Die Höhe des Entgeltes ist Verhandlungssache und in der Verordnung nicht festgelegt. Da die Gesamtkosten für eine Gelbe Wertstofftonne in jedem Fall unter denen einer Restmülltonne liegen, hätte auch der Verbraucher einen Vorteil. Sein Sortieraufwand würde finanziell belohnt, wenn das Restmüllaufkommen und damit die Restmüllgebühren gesenkt werden können. Ein positiver Umwelteffekt kann daher am besten erzielt werden, wenn das Mindestvolumen für Restabfall geprüft und ggf. gesenkt und damit der Anreiz zur optimalen Trennung erhöht wird.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat nun die Möglichkeit, seine Optionen abzuwägen und mit Verhandlungsgeschick Vorteile für sich, den Bürger und insbesondere für die Umwelt zu erzielen. Hinzu kommt, dass der Bundesrat die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen aufgehoben hat. [2] Damit ist das Kennzeichen "Grüner Punkt" zukünftig obsolet und wird nicht mehr als Sortierkriterium herangezogen werden können. Begründung ist, dass alle Verpackungen, die den privaten Endverbraucher erreichen, ohne Ausnahme bei einem der inzwischen zahlreichen dualen Systeme lizenziert sein müssen.

In Zukunft ist der Grüne Punkt für den Bürger also nicht mehr existent und wird nur noch begrenzt zu finden sein. Daher sollten Kommunen die neue Option der Verordnung zu einer Motivations- und Informationskampagne für alle Wertstoffe nutzen und damit der zu erwartenden Verunsicherung der Bevölkerung frühzeitig entgegentreten.

Der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e.V. als Interessenvertretung des vorbeugenden Umweltschutzes, sichert die Qualität der Beratung mit Güteanerkennung seiner Mitglieder, Qualitätsmanagement, Fortbildungen, Projekten und mehr (www.umweltberatung.org)

[1] Im Entwurf der 5.Novelle der VerpackV. § 6 (4) heißt es: "Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können im Rahmen der Abstimmung verlangen, dass stoffgleiche Nicht-Verpackungsabfälle gegen ein angemessenes Entgelt erfasst werden."

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38818.php

[2] Bundesratsbeschluß vom 20.12.2007, Drucksache 800/07 (Beschluss) Punkt 15: Streichung der Kennzeichnungspflicht mit Begründung

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38818.php

 

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