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24.04.2008 | Wasser und Abwasser

AöW: Umweltgesetzbuch muss öffentliche Verantwortung für Wasser klar festlegen

Mit dem Umweltgesetzbuch will die Bundesregierung das deutsche Wasserrecht vereinheitlichen und vereinfachen. Dabei dürfen nach Ansicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft aber auch bewährte Regelungen nicht über Bord geworfen werden, die der deutschen Wasserwirtschaft einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich gebracht haben.

Dazu gehört ganz wesentlich, dass die deutsche Wasserwirtschaft im Kern öffentliche und hoheitliche Aufgabe ist. Die Bundesregierung verzichtet darauf, dies im vorliegenden Gesetzentwurf festzuschreiben und verbindliche Standards für die Abwasserbehandlung zu definieren. "Der Verzicht auf eine zentrale ordnungspolitische Regelung kann zu tief greifenden negativen Auswirkungen auf die gesamte Struktur der deutschen Wasserwirtschaft führen", erklärte in Berlin der Präsident der AöW, Dr. Jochen Stemplewski. Insbesondere könne eine unsinnige Steuerbelastung für die Gebührenzahler die Folge sein, wenn die Abwasser­beseitigung nicht mehr hoheitliche Aufgabe sei und demzufolge auf die Gebühren die Mehrwertsteuer zu entrichten sei.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Reihe neuer Genehmigungsverfahren vor, die besonders die Wasserversorgungs- und Abwasserunternehmen und die Kommunen und Zweckverbände betreffen. Hier besteht noch dringender Diskussionsbedarf, um unnötig aufwändige Verfahren zu vermeiden und auch langfristige Investitions­sicherheit zu gewährleisten.

Der für die Wasserwirtschaft zuständige Abteilungsleiter im Bundesumwelt­ministerium, Dr. Helge Wendenburg, versicherte auf einer Tagung der AöW in Berlin den unbedingten Willen der Bundesregierung an der Hoheit der Kommunen festzuhalten und keinesfalls eine Übertragung der Aufgaben an Private zu beabsichtigen. Schließlich sei "Wasser das Lebensmittel Nr. 1 und die Wasserver- und -entsorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge".

Auch der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister, Karl-Heinz Funke, warnte vor einer Privatisierung der Wasserwirtschaft. Dabei hob er die negativen Beispiele aus der Energiewirtschaft hervor, die zu Oligopolisierung und vor allem zu massiven Preissteigerungen für die Verbraucher geführt hätte.

Dr. Jochen Stemplewski fasste am Ende der Diskussion den Tenor zusammen: "Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage und muss deshalb ganz besonders geschützt werden."

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