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21.09.2007 | Wasser und Abwasser

CDU und FDP beschließen neue NRW-Gemeindeordnung und Entschließungsantrag

Anstatt die Einschränkungen der Selbstverwaltung der Kommunen durch das neue Gemeindegesetz aufzuheben, haben CDU und FDP im Landtag die neue Gemeindeordnung beschlossen.

Die Opposition hatte zuvor eine dritte Lesung des Gesetzes durchgesetzt, womit die Abstimmung einen Tag verschoben wurde. Die Regierungsfraktionen haben gleichzeitig einen Entschließungsantrag beschlossen, nach dem "Kommunen auch weiterhin berechtigt sein (sollen), für den Heimatmarkt Energie zu erzeugen und energienahe Dienstleistungen anzubieten. Zu diesen Dienstleistungen gehören auch das Energiemanagement, die Energieberatung und sonstige energienahe Dienstleistungen, soweit nicht in den Bereich des Handwerks übergegriffen wird."

Damit reagierten die Fraktionen auf die massive Kritik an dem Gesetzentwurf auf der Anhörung des Landtages. In der Anhörung wurden vor allem von den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände starke Bedenken geäußert, dass auch der nach geltendem Recht aus dem Anwendungsbereich der Subsidiaritätsklausel ausgenommene Bereich des § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Betrieb von Telekommunikationsnetzen) den aus dem Merkmal "dringend" abgeleiteten Einschränkungen unterliegen könnte und damit ausschreibungspflichtig wäre. Der Antrag der SPD, das kommunale Wirtschaftsrecht nicht zu verschärfen, wurde gleichzeitig abgelehnt. Nach Einschätzung von Experten wird die Novelle die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich verschlechtern.

"Das neue Gemeindegesetz bleibt eine massive Einschränkung der Kommunen zulasten der Bürger. Der Entschließungsantrag reicht lange nicht aus, wir brauchen eine Änderung des Gesetzentwurfes. Wasser als Lebensgrundlage ist und bleibt ein schützenswertes Gut, das man nicht einfach verkaufenn kann", erklärt der Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Hans Estermann anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen. An dieser Einschätzung wird auch der geplante Bestandsschutz, der den Status quo der wirtschaftlichen Betätigung der Städte, Kreise und Gemeinden garantiert, nichts ändern.

Der Deutschen Städtetag hatte bereits auf der Anhörung des Landtages ausgeführt: "Das europäische Recht ist ebenso wie das Grundgesetz wettbewerbspolitisch neutral. Der geplante Vorrang der Privatwirtschaft vor der Kommunalwirtschaft steht deswegen im Widerspruch zu den im europäischen Recht grundlegenden Prinzipien der Nichtdiskriminierung und damit der Gleichbehandlung aller in einem Markt tätigen Unternehmen, unabhängig davon, wem sie gehören." Eine Verfassungsklage gegen das Gesetz kann wohl nicht ausgeschlossen werden.