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15.10.2007 | Sicherheit

Kompakter Ratgeber von F.A.Z.-Institut und TÜV SÜD

In Deutschland gibt es rund 630.000 Aufzugsanlagen. Mit der Betriebssicherheitsverordnung haben die Betreiber dieser Anlagen mehr Freiheiten, aber auch eine größere Verantwortung bekommen. Einen kompakten Ratgeber zur Umsetzung der Verordnung haben das F.A.Z.-Institut und TÜV SÜD veröffentlicht.

Auf der interlift 07 in Augsburg können sich die Besucher vom 16. bis 19. Oktober 2007 am TÜV SÜD-Stand (Halle 7, Stand 725) über den Ratgeber und das komplette Dienstleistungsspektrum im Bereich der Aufzugsanlagen informieren. Durch die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen auf eine komplett neue Basis gestellt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Aufzugsanlagen, Dampf- und Druckbehälteranlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Anlagen zum Umschlag von entzündlichen Flüssigkeiten betreiben.

"Die Betriebssicherheitsverordnung gibt Betreibern von Aufzugsanlagen nicht nur mehr Freiheiten, sondern auch eine deutlich höhere Eigenverantwortung", sagt Dieter Roas, Leiter des Geschäftsfeldes Fördertechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Sie können und müssen beispielsweise die Prüffristen auf Basis einer sicherheitstechnischen Bewertung oder einer Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung von bestimmten Maximalfristen selbst festlegen. "Wenn kein tiefgreifendes Wissen um die BetrSichV und die Umsetzung sehr hilfreichen europäischen Normen und Regelwerke vorhanden ist und wenn die Erfahrungen fehlen", so Roas, "vergeben die Betreiber entweder durch eine ‚Übererfüllung’ der Vorschriften die in den neuen Regelungen enthaltenden Chancen oder sie setzen sich durch eine ‚Untererfüllung’ einem hohen Haftungsrisiko aus."

In ihrem neuen Ratgeber "Überwachungsbedürftige Anlagen" haben das F.A.Z.-Institut und die TÜV SÜD Industrie Service GmbH alle Informationen kompakt zusammengefasst, die Unternehmen für die Umsetzung der BetrSichV benötigen. In fünf Kapiteln befasst sich der Ratgeber mit der Definition und dem Markt von überwachungsbedürftigen Anlagen, mit den einschlägigen Regelwerken und ihren wesentlichen Neuerungen, mit innovativen Prüfansätzen wie dem ADIASYSTEM zur Prüfung von Aufzugsanlagen, mit der wichtigen Frage der Haftungsrisiken und - anhand von fünf Unternehmensbeispielen - mit der Umsetzung der neuen Regelungen in der betrieblichen Praxis. Hier berichten unter anderem zwei Hausverwaltungen über ihre Erfahrungen mit den neuen Regelungen und mit sicherheitstechnischen Bewertungen für Personenaufzüge. Ein Serviceteil mit "Fragen und Antworten", weiterführenden Links und Literaturhinweisen sowie einem Glossar mit einer Erklärung der wichtigsten Begriffe runden den Inhalt des Ratgebers ab.

Der Ratgeber "Überwachungsbedürftige Anlagen" kostet 38,00 Euro (inkl. Mwst.). Er kann bestellt werden beim F.A.Z.-Institut für Management-, Markt und Managementinformationen, Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main, Tel. +49 (0) 69 /75 91 - 21 29, Fax +49 (0) 69 / 75 91 - 19 66, E-Mail: branchen@faz-institut.de, Internet: www.branchendienste.de (unter "Sonderpublikationen").

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen von TÜV SÜD im Bereich von Aufzugsanlagen gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de oder direkt bei Dieter Roas, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Geschäftsfeld Fördertechnik, Tel. +49 (0) 89 / 57 91 - 12 42, E-Mail: dieter.roas@tuev-sued.de