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25.10.2007 | Moderner Staat

Bürokratiekosten sind messbar

Das Bundeskabinett hat dem Bericht der Bundesregierung über den Stand des Bürokratiekostenabbaus zugestimmt. Der Bericht informiert über die Messung von Bürokratiekosten, die durch gesetzliche Informationspflichten der Wirtschaft entstehen, und über die bereits erfolgten und weiter vorgesehenen Schritte zur Verringerung dieser Kosten.

Der Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung im Bundeskanzleramt, Staatssekretär Hans Bernhard Beus, erklärt hierzu: "Der vorliegende Bericht an den Bundestag dokumentiert, dass die Bundesregierung die Ziele des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung konsequent verfolgt: Die methodische Erhebung von Informationspflichten macht Abbaumöglichkeiten sicht- und messbar und führt zu einem zielorientierten Prozess der Verringerung von Bürokratiekosten. Zeitgleich erzeugt die Abschätzung von Bürokratiekosten bei allen an der Gesetzgebung Beteiligten ein neues Kostenbewusstsein."

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Verwaltung durch bürokratische Pflichten zu reduzieren. Die Bundesregierung hat das bereits beschlossene Ziel, die Bürokratiekosten bis 2011 um 25 Prozent zu verringern, weiter konkretisiert: Um bis Ende 2009 in etwa die Hälfte des angestrebten Ziels erreichen zu können, werden Zwischenetappen formuliert.

Die rund 50 kostenaufwändigsten Informationspflichten verursachen rund 80 Prozent der Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis Ende 2009 zunächst diese Informationspflichten im Dialog mit Unternehmen und Verbänden auf Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen und Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig muss im Auge behalten werden, die Ergebnisse auch für das einzelne Unternehmen wahrnehmbar zu gestalten. Die Bundesministerien überprüfen deshalb auch sonstige wesentliche Informationspflichten. In den vergangenen Monaten haben die Bundesministerien rund 10.900 Informationspflichten, die der Wirtschaft aus bundes- und EU-rechtlichen Regelungen entstehen, identifiziert und analysiert.

Mit Hilfe des Standardkosten-Modells - kurz SKM - können die Bürokratiekosten, die bei der Erfüllung dieser Pflichten entstehen, erstmals beziffert werden. Aus den rund 2.100 bereits gemessenen aufwändigsten Informationspflichten ergibt sich ein Zwischenstand der Bürokratiekosten der Wirtschaft in Höhe von jährlich 27 Milliarden Euro.

Bereits im Prozess der Beschreibung und Messung der Informationspflichten haben die Ministerien und die beteiligten Spitzenverbände der Wirtschaft Vereinfachungsvorschläge eingebracht, die zum Teil schon umgesetzt sind. Hierzu erklärt Staatssekretär Beus: "Den beteiligten Verbänden, aber auch einzelnen Unternehmen, die sich engagiert an dem Projekt beteiligen, gilt unser Dank und zugleich die Bitte um weitere Mitarbeit. Ohne diese gute Kooperation kann das Vorhaben nicht gelingen."

Das weitere Vorgehen wird darin bestehen, den Messprozess abzuschließen und zugleich Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu ziehen: Welche Informationspflichten können wegfallen? Welche müssen weiter bestehen, und wo können die Verfahren, zum Beispiel durch verbesserten Einsatz von Informationstechnik, vereinfacht werden? Der Bericht enthält hierzu die Planungen der Ressorts. In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung auch die Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger analysieren und eine Abbaustrategie entwickeln. Im Frühjahr 2008 wird sich das Bundeskabinett erneut mit dem Stand des Projektes befassen. Auch für neue Gesetze und Vorschriften sollen die Grundsätze einer schlanken und effizienten Bürokratie gelten. Dafür hat die Bundesregierung das Verfahren einer Vorabschätzung von Bürokratiekosten bei der Erarbeitung von Regelungen verbindlich gemacht. Der unabhängige Normenkontrollrat prüft die Schätzungen der Ministerien auf Plausibilität und kann Änderungsvorschläge ins Verfahren einbringen. Über die Ergebnisse hat der Normenkontrollrat vor kurzem berichtet. Dadurch werden bereits im Entstehungsprozess Regelungen mit überbordender Bürokratie vermieden und weniger belastende Regelungsalternativen in Betracht gezogen.

Unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau/ sind der Bericht sowie weitere Informationen zum Thema in das Internet eingestellt.