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08.11.2007 | E-Government

Erste Online-Akte im Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg-

Das Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) startet im wichtigen Bereich der Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen in das Thema E-Government.

Brandenburgische Bildungsträger und Berufskammern können Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), des Bundes und des Landes Brandenburg elektronisch beantragen. Den gesamten Antrag führt das LASV in einer Online-Akte, inklusive Zahlungsverkehr und Verwendungsnachweisprüfung. Das Fördermittelvolumen beträgt in der 2007 begonnenen, 3-jährigen Fördermaßnahme rund 47,5 Millionen Euro. Beachtlich ist auch die schnelle Einführung des neuen Verfahrens: Nur sechs Monate lagen zwischen dem Projektauftaktgespräch und der ersten Online-Auszahlung.

Die für das Verfahren erforderliche IT-Unterstützung kommt von dem auf öffentliche Verwaltungen spezialisierten Software- und Beratungshaus MACH AG. Das Unternehmen hatte 2006 bereits die Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg (LASA) in Potsdam auf ihrem Weg zum papierlosen Büro und zu E-Government unterstützt. Der Zugang für die Antragsteller zum neuen Verfahren ist über die Internetseite des LASV möglich. Die Besonderheit liegt im Hintergrund: Die Daten werden medienbruchfrei online an die MACH Software übergeben, müssen also von den Sachbearbeitern nicht mehr neu erfasst werden wie bei Papieranträgen. Die Antragsprüfung und Genehmigung der Fördermittel erfolgt durchgängig elektronisch. Für die Antragssteller liegt der Vorteil des Verfahrens darin, dass sie erstens persönlich nicht anwesend sein müssen; zweitens wird der Entscheidungsprozess beschleunigt.

Auch die Auszahlung der Fördergelder läuft automatisiert. Der Antragsteller fordert seine Mittel ebenfalls elektronisch an und das LASV über­gibt die im Online-Verkehr üblichen Überweisungsträger zur direkten Weiterleitung an die Hausbank der LASA. Die Antrag stellenden Bildungsträger oder Kammern müssen selbst danach nicht "zu Fuß" zum LASV, auch die Verwendungsnachweise können elektronisch eingereicht werden. In punkto Auskunftsfähigkeit kann das LASV flexibel auf die Wünsche ihrer Kunden, der EU und des Ministeriums reagieren. Neben der Informationsmöglichkeit über das Internet sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit am Telefon auskunftsbereit, da sie vom Arbeitsplatz direkt auf die Informationen aus der elektronischen Akte zugreifen können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

MACH AG

Wielandstraße 14
23558 Lübeck

Tel.: +49 (0451) 70 64 7-271
Fax: +49 (0451) 70 64 7-300

Email:
Web: http://www.mach.de