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13.11.2007 | Abfallsysteme

E-Government für Umweltschutz und Wirtschaftsförderung

Das Bundesministerium des Innern unterzeichnete gestern ein Abkommen zur Entwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens. Ziel des innovativen Projekts aus dem Kernbereich des Umweltschutzes ist die elektronische Nachweis- und Registerführung über die Entsorgung von Abfällen.

Eine von den 16 Ländern gemeinsam getragene Zentrale Koordinierungsstelle wird ein Internet-Portal einrichten, das die Teilnahme am elektronischen Verfahren sowie die Steuerung und Verarbeitung aller Informationen ermöglicht.

"Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist ein Leuchtturmprojekt im deutschen E-Government", hob Johann Hahlen hervor, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. "Es ist ein wichtiger Meilenstein für den Abbau von Bürokratie und zugleich für die Bewältigung der bundesweiten Stoffstromkontrolle. Zudem zeigt es, wie fruchtbar die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Wirtschaft sein kann."

Zurzeit werden jährlich ca. 16,65 Mio. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine für den Transport von Abfall als papiergebundene Nachweisdokumente geführt. Künftig werden alle Abfallerzeuger, -transporteure und -entsorger sowie die Behörden ihre Informationen auf der Internet-Plattform mit einheitlicher Datenschnittstelle austauschen. Die Verfahrensabläufe zwischen Wirtschaft und Verwaltung werden durch die neue Kommunikationsplattform technisch und organisatorisch mit einander verbunden.

Das innovative Verfahren wird die deutschen Behörden sowie mehr als 250.000 Unternehmen der Abfallwirtschaft deutlich entlasten. Insbesondere die mittelständisch geprägte Abfallwirtschaft wird dadurch gestärkt. Mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren realisieren die Länder erstmalig eine Prozesskette einschließlich qualifizierter digitaler Signatur als Massenverfahren. Aufgrund seines hohen Innovationsgehalts unterstützt das Bundesministerium des Innern das Projekt im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung mit einem Finanzierungsanteil von 1,7 Mio. Euro für Forschung und Entwicklung. Es wird erwartet, dass die Erkenntnisse aus der gemeinsamen Arbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren richtungweisend für weitere Prozessketten sein werden.

Die rechtlichen Grundlagen und die fachliche Basis hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bereits mit einer Novelle des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes, der Neufassung der Nachweisverordnung und weiteren Vorarbeiten in Abstimmung mit den Ländern und der Wirtschaft geschaffen. Das BMU begleitet und koordiniert auch das laufende Projekt. Mit der Umsetzung des Vorhabens wurde die bei der GOES mbH angesiedelte InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme (IKA) von der Arbeitsgruppe Gemeinsame Abfall DV-Systeme der Länder (GADSYS) beauftragt.

Weitere Informationen unter

www.egov2.de

www.bmu.bund.de

www.goes-sh.de

www.zks-abfall.de