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19.02.2007 | Gebäudesanierung, Lärmschutz-Schallschutz

Neues Merkblatt V.05 vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.

Das Bauen mit Glas findet immer weitere Verbreitung: Verkaufsgalerien und Passagen werden mit Glaswänden oder Glasböden ausgestattet. Glasdecken bringen Licht in Schulen, Krankenhäuser oder Kindergärten. Geschoss hohe Fenster ersetzen in modernen Bürogebäuden die Außenwände. Wo muss man beim Bauen mit Glas Sicherheitsgläser einbauen? Welche Regelungen sind zu beachten? Welche Glasarten sind zulässig? Das neue Merkblatt Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen des Verbandes der Fenster und Fassadenhersteller e.V. gibt einen differenzierten Überblick über die Regelungen und eine praxisnahe Orientierung bei der Entscheidung für den Einsatz von Sicherheitsgläsern bei unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten.

Grundsätzlich sollte Sicherheitsglas immer dort eingebaut werden, wo ein Verletzungsschutz von Personen sinnvoll und notwendig ist. Dies gilt beispielsweise für Überkopfverglasung in Glasdächern, bei Glaswänden, Umwehrungen, Geländern oder bei Fahrstuhlverglasungen. Zu den vielfältigen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Sicherheitsgläsern zählen zum Beispiel die jeweils geltende Landesbauordnung (LBO), die Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder Verordnungen und Richtlinien über Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Schulbau oder Krankenhausbau. Zu den Normen und Richtlinien, die weiterhin zu beachten sind, gehören etwa die Richtlinien für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen oder von absturzsichernden Verglasungen, aber auch die Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und viele weitere mehr. Das Merkblatt macht dieses unübersichtliche Gebiet der Regelungen transparent und gibt einen umfassenden Überblick.

Direkt auf die Praxis zielen die Einsatzempfehlungen für den Einbau von Sicherheitsgläsern im Bauwesen. Die Empfehlungen behandeln insbesondere die Verwendung von Sicherheitsglas im öffentlich zugänglichen Bereich. Das Merkblatt unterscheidet zwischen der mindestens geforderten Glasart, der empfohlenen Glasart, alternativ verwendbaren Glasarten und nicht zulässigen Glasarten. Auf ihre Eignung hin beurteilt werden Floatglas sowie verschiedene Konstruktionen von Einscheibensicherheitsglas (ESG) und Verbundsicherheitsglas (VSG). Die Tabellen zu den verschiedenen Anwendungssituationen im Innen- wie im Außenbereich sind jeweils mit einem typischen Beispielfoto illustriert. Farbliche Markierungen ermöglichen ein schnelles und unmissverständliches Ablesen der jeweiligen Empfehlung. Der Empfehlungsbereich erstreckt sich auf Vertikalverglasungen ohne Absturzsicherung, auf Horizontalverglasungen, auf absturzsichernde Verglasungen, auf Verglasungen in Gebäuden spezieller Nutzung, auf Verglasungen im Innenausbau ohne Absturzsicherung, auf Sondersicherheitsgläser und auf den konstruktiven Glasbau. Jede dieser Anwendungen wird mit praktisch allen dafür typischen Anwendungsfällen verdeutlicht. Das sind allein für die Vertikalverglasungen ohne Absturzsicherung folgende Konstruktionen: Fenster über Brüstungshöhe, Schaufenster, niveaugleiche Verglasungen wie zum Beispiel Fenstertüren, Lärmschutzwände, Ganzglastüranlagen, hinterlüftete Fassaden, geklebte Glasfassaden und punktgelagerte Fassaden.

"Mit dem Merkblatt können wir erstmals das weite Feld des Einsatzes von Sicherheitsgläsern im Bau abstecken und mit praktischen Empfehlungen verbinden", erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller. "Architekten und Planer, aber auch alle, die mit Glas bauen, haben damit den lange vermissten Leitfaden zum Einbau von Sicherheitsglas in der Hand." Das Merkblatt wurde unter Federführung des VFF in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Flachglas (BF), dem Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, dem ift Institut für Fenstertechnik sowie den Unabhängigen Beratern für Fassadentechnik (UBF) erstellt.

Das neue Merkblatt V.05: 2007-01 ergänzt die vorliegenden Merkblätter des Verbandes im Glasbereich. Dazu gehören das thematisch verwandte Merkblatt über "Absturzsichernde Verglasung" (V.01: 2003-06) sowie die Merkblätter "Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden" (V.02: 2004-03), "Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen" (V.03: 2004-09) und "Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau" (V.04: 2005-10).