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21.12.2007 | Software

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: ARGEn mit Verfassung nicht vereinbar

Ein Auftrag an die Politik: Einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der BA in den ARGEn verstößt gegen das Grundgesetz.

Mehr als ein halbes Jahr nach der mündlichen Verhandlung haben die Richter vorwiegend im Interesse der klagenden Kommunen entschieden. Die Bundesverfassungsrichter stellten fest, dass die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften zum einen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung widerspricht. Zum anderen sind die ARGEn als Gemeinschaftseinrichtung von BA und kommunalen Trägern im Grundgesetz nicht vorgesehen.

Der Gesetzgeber muss die Arbeitsgemeinschaften mit einer anderen Organisationsform ausstatten. Der direkte Durchgriff des Bundes ist so wie bisher nicht mehr möglich. Bis zum 31.12.2010 hat der Gesetzgeber Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Denkbar sind verschiedene Möglichkeiten: getrennte Trägerschaft, Optionskommunen oder auch die bundeseigene Verwaltung. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kommunen kennen sich mit den Problemen und Bedürfnissen der Arbeitssuchenden vor Ort aus.

Wie letztlich auch die Neuregelung des Gesetzgebers ausfallen wird: PROSOZ Herten verfügt im Bereich der Anwendungsverfahren für das Segment der Sozialen Sicherung über eine fast 20-jährige Erfahrung und unterstützt die Kommunen durch seine Software. "Wir können auf ein umfassendes Netzwerk zurückgreifen, welches nicht nur aus Kommunen jeder Größenordnung besteht, sondern sich ebenfalls aus leistungsfähigen Kooperationspartnern zusammensetzt, die unsere Produkte sinnvoll ergänzen," so Horst Stoffner, Geschäftsführer von PROSOZ Herten.

Mit dem Verfahren OPEN/PROSOZ kann PROSOZ Herten den Kommunen eine hoch automatisierte und damit auch effiziente Softwarelösung anbieten, die alle Facetten der Erbringung von Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II abbildet. In den letzten Jahren hat das Hertener Unternehmen intensiv an der Entwicklung dieser Komponenten gearbeitet, u.a. eben auch mit der Zielrichtung, bekannte Probleme in bestehenden Anwendungsverfahren aufzulösen und diese Konfliktfelder im Interesse der Anwender zu bereinigen. "Selbstverständlich verfolgen wir alle Neugestaltungen durch den Gesetzgeber und setzen die erforderlichen Änderungen in unserer Software um", sichert Horst Stoffner zu.

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