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10.08.2007 | Gebäudesanierung

Neue Güte- und Prüfbestimmungen

der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren

Ab sofort werden die neuen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 695 der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren in die Praxis umgesetzt. Das zukunftsweisende Qualitätskonzept eröffnet den Mitgliedern einen einfachen Weg zum künftigen CE-Zeichen für Fenster und Haustüren. Außerdem stellt es die hohen zusätzlichen Qualitätsanforderungen des Gütezeichens in den Zusammenhang einer ganzheitlichen Unternehmensbetrachtung. Die Gütegemeinschaft hat ihre Mitglieder kürzlich mit einer Reihe von Informationsveranstaltungen auf das neue Gütezeichen und die CE-Deklaration vorbereitet.

"Mit unserer innovativen Gütesicherung machen wir unsere Unternehmen fit für die wachsenden Ansprüche und Chancen des Fenstermarkts", erklärte Ulrich Tschorn, der neue Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Fenster und Hautüren e.V. "Das sind beispielsweise das energetische Gebäudesanierungsprogramm des Bundes, der Energiepass oder die neuerdings absetzbaren Handwerkerrechnungen". Das CE-Zeichen für Fenster und Haustüren wird ab dem 31.12.2006 über zwei Jahre schrittweise eingeführt. Als "Reisepass" für Handelsgüter ermöglicht es einen freien europäischen Warenverkehr. Es bescheinigt die Übereinstimmung mit den geregelten Eigenschaften der europäischen Produktnormen und ermöglicht so den bauaufsichtlich geforderten Nachweis der Produkte. Mit den neuen Güte- und Prüfbestimmungen ist der Weg zum CE-Zeichen für die Mitglieder der Gütegemeinschaft geebnet. "Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen sind so gestaltet, dass unsere Unternehmen das CE-Zeichen gewissermaßen automatisch deklarieren können", so Tschorn. Während die erforderlichen Prüfnachweise einer CE-Erstprüfung für Metall- und Kunststofffenster von den Systemherstellern bereitgestellt werden können, wird die Gütegemeinschaft für die Erstprüfung der Holzfenster zusammen mit dem ift in Rosenheim eine praktische und kostengünstige Lösung für ihre Mitglieder bieten. Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen gehen in ihren Anforderungen jedoch weit über das CE-Zeichen hinaus. Denn das CE-Zeichen beschreibt zwar die Erfüllung bestimmter wesentlicher Eigenschaften, ist aber kein Gütezeichen. Die innovative Gütesicherung der Gütegemeinschaft umfasst beispielsweise neben einer umfassenden werkseigenen Produktionskontrolle eine regelmäßige Fremdüberwachung durch das neutrale Prüfinstitut. Zudem reicht sie von der Planung über die Fertigung bis zur Montage. Außer für Fenster und Haustüren sind jetzt auch Gütezeichen für Fassaden und Wintergärten möglich.

Auf den Informationsveranstaltungen der Gütegemeinschaft am 1. März in Oberkochen für die Fachabteilung Holz, am 8. März in Kassel für die Fachabteilung Metall und am 13. März in Kassel für die Fachabteilung Kunststoff wurde dieser Zusammenhang von CE-Zeichen und Güte- und Prüfbestimmungen mit besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Materialien vorgestellt. Geschäftsführer Tschorn verdeutlichte, dass die neuen Prüfbestimmungen für die "guten Unternehmen" weniger Prüfungen als zuvor erfordern. Jedem Unternehmen sagte er eine umfangreiche Unterstützung durch die Gütegemeinschaft zu. Über die Einzelheiten der CE-Deklaration und die Umsetzung der neuen Güteanforderungen wurden die Teilnehmer der Infoveranstaltungen von den Referenten der Gütegemeinschaft und dem ift Rosenheim detailliert unterrichtet. Das ift ist als Prüfstelle in die Gütesicherung eingebunden. Die CDs mit den Referaten der Informationsveranstaltungen wurden allen Mitgliedern der Gütegemeinschaft zugestellt.

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