In Paragraf 33 der Musterbauordnung werden Rettungswege als wichtige Bestandteile von Gebäuden genau definiert. So sind für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorgeschrieben, von denen der erste baulich vorhanden, der zweite hingegen nicht zwingend b... mehr...