Als wichtige Bestandteile von Gebäuden werden Rettungswege in Paragraph 33 der Musterbauordnung genau definiert. Erwähnt wird dabei auch, dass zur Erhöhung der Sicherheit neben dem zwingend baulich vorhandenen Rettungsweg ein zweiter, über Rettungsgeräte der Feuerwehr zugänglicher Weg verfügbar sein... mehr...