Lachgas: nicht nur für Konsumenten gefährlich
Lachgas wird zunehmend als Rauschmittel genutzt, was nicht nur die Konsumenten gefährdet. Die hohe Explosionsgefahr von Lachgaskartuschen stellt ein erhebliches Risiko für den Arbeitsschutz des Personals in der Abfallentsorgung dar und führt zu schweren Schäden an Abfallbehandlungsanlagen.
Der wachsende Konsum führt dazu, dass immer mehr Lachgaskartuschen achtlos in der Natur landen bzw. unsachgemäß über den Hausmüll, die Straßenpapierkörbe bzw. in nicht vollständig entleerter Form in der Gelben Tonne bzw. Wertstofftonne entsorgt werden. Diese falsche Entsorgung erhöht die Explosionsgefahr in Abfallsammelfahrzeugen, Sortier- und Behandlungsanlagen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie in thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Dies kann erhebliche Schäden an Fahrzeugen und Anlagen verursachen und schlimmstenfalls zu vorübergehenden Ausfällen führen. Neben dem erhöhten Sicherheitsrisiko für das Personal und den enormen Kosten, die diese Schäden verursachen, hat der Ausfall einer Anlage auch direkte Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit.
Zudem stellt die fachgerechte Entsorgung der Kartuschen einen hohen Aufwand für öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger dar.
Um diese Probleme zu adressieren, fordern der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) und die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) eine einheitliche bundesweite, bestenfalls europäische Lösung. Vor allem sollte eine hohe Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 ml eingeführt werden. Dann kann der Verbraucher die Gasflaschen und -kartuschen ab 200 ml beim Händler zurückgeben, sodass sie nicht über den Hausmüll oder die Straßenpapierkörbe entsorgt werden. Auch die Vorgabe von Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen wäre eine mögliche zusätzliche Lösung. Fest steht, dass eine zeitnahe und bestenfalls EU-weite Lösung gefunden werden muss. Nur so könnten einheitliche Rahmenbedingungen für eine sichere und verursachergerechte Entsorgung von Lachgasflaschen festgelegt werden.