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21.04.2018 | Abfallwirtschaft

Knöllchen vom WasteWatcher

Die 30 WasteWatcher der Stadtreinigung Hamburg (SRH) werden ab Mai erstmals auch verstärkt Verwarn- und Bußgelder für die Verunreinigung von Straßen, Wegen und Grünanlagen verhängen. Damit endet eine vier Monate lange Einführungsphase, in der von den WasteWatchern der SRH ertappte Verschmutzer lediglich ermahnt wurden.

Die achtlos weggeworfene Chipstüte, der stehengelassene Pappbecher oder Reste vom Grillen im Park – wer den kleinen und größeren Abfall unterwegs nicht ordnungsgemäß in den Papierkörben oder beim Recyclinghof entsorgt und einfach wegwirft, muss jetzt mit Geldstrafen rechnen, wenn er dabei von den WasteWatchern beobachtet wird. „Littering ist kein Kavaliersdelikt“, stellt SRH-Geschäftsführer Holger Lange fest. „Alle, die dabei beobachtet werden, wie sie unsere Stadt durch Bequemlichkeit oder Rücksichtslosigkeit verschmutzen, werden jetzt zur Kasse gebeten.“

Auch Hundehalter, die dabei ertappt werden, wenn sie den Kot Ihrer Hunde nicht entfernen oder mit Hundekot gefüllte Gassibeutel in den Büschen „entsorgen“, müssen ab sofort zahlen.

Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder orientiert sich am Bußgeldkatalog (siehe Link) der Hamburger Bezirksämter (Ziffer 6.1.1). Danach werden für kleine Littering-Sünden wie das achtlose Wegwerfen einer Fast-Food-Verpackung oder das Abstellen eines To-Go-Bechers bis 55 Euro Verwarngeld fällig. Bei größeren Mengen oder Hundekot kann es deutlich teurer werden.