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12.10.2022 | Abfallwirtschaft, Energie

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Bundestagsanhörung zum CO2-Preis auf Brennstoffe und Abfälle

VKU-Sachverständiger vor Ort: Große Mehrheit der Sachverständigen gegen Ausweitung des Emissionshandels auf Abfallwirtschaft im nationalen Alleingang und in der Energiekrise

Heute fand im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes statt. Nach diesem Gesetzentwurf soll auch die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 1. Januar 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen werden. Auch der Verband kommunaler Unternehmen hat während der Anhörung vor Ort seine Position deutlich gemacht. 

„Wir unterstützen jederzeit einen praxisgerecht ausgestalteten Klimaschutz“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Aber wir warnen ausdrücklich vor fast einer Milliarde Mehrkosten für die Abfallentsorgung, die durch eine Aufnahme der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel ab dem 1. Januar 2023 allein im ersten Jahr auf uns zukäme! Was die Menschen gerade jetzt brauchen, sind Entlastungen, nicht neue Belastungen! Unsere konkrete Forderung deshalb: Die Aufnahme von Abfällen in das BEHG sollte um mindestens zwei Jahre verschoben werden, was übrigens mit demselben Gesetz für die nächste Preiserhöhung für das CO2 aus Öl, Kohle, Gas usw. auch angedacht ist.“ 

Aus VKU-Sicht müssen nun in einer Zeit der allgemeinen Teuerung doch zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und Gewerbe dringend vermieden werden. Zudem ist dieser Schritt für den Klimaschutz - und das kommuniziert der VKU seit Längerem - vollständig ungeeignet. Ein Preismechanismus müsste bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten, ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen, kurz: um überhaupt sinnvoll zu sein. Sinnvoll wäre es zum Beispiel, endlich die EU-Kunststoffsteuer von der Plastikindustrie bezahlen zu lassen, statt sie aus Steuermitteln des Bundeshaushaltes zu begleichen. Ein CO2-Preis auf die Abfallverbrennung würde aber klimaschutzmäßig schlicht verpuffen. Zugleich würden die Regierungspläne dazu führen, dass Abfälle in nicht abschätzbarer Menge in andere EU-Länder exportiert werden, obwohl sie in Deutschland zur Rohstoff- und Energiesicherheit beitragen. 

Wir freuen uns deshalb, dass die große Mehrheit der Sachverständigen unserer Meinung war und sich wie der VKU für eine Verschiebung ausgesprochen hat. Wir hoffen nun, dass der Bundestag dem folgen wird und das BEHG zumindest um zwei Jahre verschieben wird oder, besser noch, auf eine EU-Entscheidung wartet. Klimaschutz ist beileibe keine allein nationale Angelegenheit und muss EU-weit abgestimmt angegangen werden. 

Wir bauen deswegen jetzt auf das Fachverständnis der Abgeordneten und ihre Abstimmung in der 2. und 3. Lesung zu diesem Gesetz. 

 

 

Freundliche Grüße

 

Ihre VKU-Abteilung Kommunikation und Public Affairs

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