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25.02.2020 | Gesundheitswesen und Hygiene

Bayerisches Gesundheitsministerium: Bis Dienstagnachmittag keine neuen bestätigten Coronavirus-Fälle

Das bayerische Gesundheitsministerium hat heute am Dienstag über die aktuelle Entwicklung bei den Fällen mit dem neuartigen Coronavirus in Bayern informiert. Ein Ministeriumssprecher teilte in München mit, dass nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bis zum frühen Dienstagnachmittag keine neuen Coronavirus-Fälle in Bayern bestätigt wurden.

Damit hat es bislang (Stand 15.00 Uhr) insgesamt 14 bestätigte Coronavirus-Fälle in Bayern gegeben.

Davon befindet sich nur noch ein Fall in der München Klinik Schwabing. Denn mittlerweile ist ein weiterer Fall aus der München Klinik Schwabing entlassen worden. Grundlage dafür waren die RKI-Kriterien zur Aufhebung von Isolierungsmaßnahmen und zur Entlassung aus dem Krankenhaus (siehe Link unten). Einzelheiten zur Person werden wegen des erforderlichen Persönlichkeitsschutzes nicht genannt.

Zu der Coronavirus-Lage in Italien gab es am Dienstag im Gesundheitsministerium in München ein Gespräch mit Ärzteverbänden und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Besprochen wurden dabei unter anderem Details für das Vorgehen im Fall möglicher Infektionen von Reisenden, die aus Italien zurückkehren. Dieser Personenkreis wird zudem gezielt informiert.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erläuterte nach dem Treffen: "Wir müssen jetzt alles daran setzen, einzelne Infektionen so früh wie möglich zu erkennen. Wichtig ist zunächst zu klären, ob überhaupt ein begründeter Verdachtsfall vorliegt."

Wer dies befürchtet, sollte sich telefonisch an den Hausarzt wenden. Ein begründeter Verdachtsfall besteht bei Personen, die Symptome haben und sich vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer in Italien mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte, sollte sich umgehend an sein Gesundheitsamt wenden.

Huml betonte: "Aktuell hat die WHO noch keinen Pandemiefall ausgerufen. Bayerns Gesundheitsbehörden sind aber dennoch gut gerüstet. Die Gesundheitsbehörden haben durch das Infektionsschutzgesetz verschiedene Möglichkeiten und Befugnisse, um Infektionsschutzmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Wichtig ist aber, immer im konkreten Einzelfall zu entscheiden und dabei mit Augenmaß vorzugehen."

Huml verwies darauf, dass die bayerischen Krankenhäuser auf mögliche Krankheitsfälle vorbereitet sind: "Bayerns Krankenhäuser stellen sich auf die Versorgung stationär behandlungsbedürftiger Patienten ein und halten im Rahmen ihrer Kapazitäten entsprechende qualifizierte Versorgungangebote vor."