Frackinggesetz – Gewässerschutz auf wackligen Füßen: Trinkwasser-Reservoirs in NRW schlechter gesichert als in anderen Bundesländern
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fracking enthält einige Elemente zum Schutz der Wasservorkommen – dazu gehört, dass sowohl Fracking als auch die damit verbundene Abwasserversenkung demnächst wasserrechtlich genehmigt werden müssen. Dadurch kann die Bergbehörde Entscheidungen zum Fracking nur im Einvernehmen mit der Wasserbehörde treffen“, so der GELSENWASSER-Vorstandsvorsitzende Henning Deters.
Positiv hervorzuheben sei außerdem das Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten. Fracks oberhalb von 3.000 m seien verboten – jedoch leider nur bis 2018. Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Stoffregister sorgten für mehr Transparenz. Die Änderung der Haftungsregelung im Umweltschadensgesetz nähmen die Fracking-Unternehmen in die Pflicht.
Zukünftig sollen Probebohrungen möglich sein, allerdings ohne den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen und nur nach Empfehlung einer Kommission. „Doch warum sind solche Bohrungen von der 3.000-m-Regel ausgenommen? Welche Wirkung haben positive Ergebnisse auf die Regelungen zum Gewässerschutz? Ist die Entscheidungsfindung in der Kommission mit einer einfachen Mehrheit richtig? Wäre nicht ein einstimmiges Ergebnis angemessener? Warum wird der Schutz des Oberflächenwassers zur Trinkwassergewinnung ungleich behandelt? Bei der direkten Nutzung von Seen und Talsperren zur Trinkwasserversorgung soll Fracking verboten sein. Für alle übrigen Einzugsbereiche soll es nur die Möglichkeit eines Verbots geben“, erläutert Deters. „Das bedeutet, dass die Talsperren, die der Trinkwasserversorgung von rd. fünf Millionen Menschen im Ruhrgebiet dienen – im Gegensatz zu anderen Regionen – nicht geschützt wären. Da gibt es noch deutlichen Klärungsbedarf. Hier ist die Landesregierung NRW gefordert.“
Im Gesetzentwurf fehlten zudem einige Aspekte: Das sogenannte Unterfahren von Verbotszonen, wie z. B. Wasserschutzgebieten, mit Fracking-Bohrungen wird nicht untersagt. Konkrete Bestimmungen zur Umweltverträglichkeits-Untersuchung gebe es auch noch nicht. „Es wäre wichtig, dass für jeden Bohrplatz eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben wird“, betont Deters. Außerdem vermisse GELSENWASSER konkrete Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz bei allen Schritten der Zulassung eines Fracking-Vorhabens.
„Im Gesetzentwurf fehlen noch ganz entscheidende Punkte bzw. sie sind nicht eindeutig geklärt. Damit steht der Gewässerschutz nach wie vor auf wackligen Füßen. Wir werden nicht nachlassen, in der Verantwortung für den nachhaltigen Schutz der Wasserressourcen diese Punkte einzufordern. Dazu stimmen wir uns weiter eng mit den Partnern im Versorgungsbereich und in den Kommunen ab“, kündigt Deters an.