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19.09.2011 | Abfallwirtschaft

Kommunen und VKU zur Bundestagsanhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

Erfolgreichen Umwelt- und Ressourcenschutz nicht aufs Spiel setzen - bürgerfreundliche Abfallwirtschaft nur mit Kommunen

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag haben die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) deutlich gemacht, dass eine nachhaltige und bürgerfreundliche Kreislaufwirtschaft nur mit den Kommunen möglich ist. " Die Recyclingquoten in Deutschland sind mit 64 Prozent dank der starken Rolle der Kommunen die höchsten in Europa. Dieser Erfolg beim Umwelt- und Ressourcenschutz darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, nur um die Abfallwirtschaft in Deutschland weiter zu liberalisieren", betonten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat Hans Jörg Duppré (Landkreis Südwestpfalz), Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen) sowie des VKU, Oberbürgermeister Stephan Weil (Hannover).

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen würden nicht für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Entsorgern sorgen, wie insbesondere Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft behaupten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge können private Entsorger in Zukunft ohne Vergabe durch die Kommunen erlösbringende Wertstoffe einsammeln, wenn sie es wollen. "Die Kommunen müssen dagegen den Rest sammeln, der keine Erlöse bringt. So sieht kein fairer und gleichberechtigter Wettbewerb aus", so die Präsidenten.

Die Leidtragenden des Regierungsentwurfs wären aber nicht nur die kommunalen Betriebe, sondern alle Gebührenzahler. "Wenn Private die Rosinen herauspicken dürfen, um privaten Gewinn zu machen, bleiben den kommunalen Betrieben die defizitären Aufgaben, deren Kosten mit den Gebühren bezahlt werden müssen."

Nach geltendem Recht sind alle Abfälle aus Haushalten überlassungspflichtig an die Kommunen. Die Regierung begründet die geplanten Änderungen mit europarechtlichen Vorgaben. Und dies, obwohl die Richter des Bundesverwaltungsgerichts und die Mehrheit des Bundesrats die kommunalen Überlassungspflichten mit dem Europarecht für vereinbar halten.

"Die falsche Behauptung, das Europarecht zwinge zu mehr Liberalisierung, wird durch regelmäßige Wiederholung nicht richtig. Die Bundesregierung möchte unter diesem Vorwand etwas durchsetzen, das die Steuerungsverantwortung der Kommunen im Bereich der Abfallwirtschaft untergräbt und von den meisten Landes- und Kommunalpolitikern abgelehnt wird", erklärten die Präsidenten. Sollte der Gesetzentwurf in der jetzigen Form umgesetzt werden, drohen in vielen Kommunen nicht nur Gebührenerhöhungen, sondern auch Investitionshemmnisse in Umwelttechnologien sowie der Verlust von Arbeitsplätzen, so die kommunalen Spitzenverbände und der VKU.