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11.12.2008 | Wäschepflege

RAL-Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege

Sachgemäße Wäschepflege - das bedeutet maximale Sauberkeit und Hygiene bei möglichst geringer Beeinflussung des Waschgutes. Mit diesem Anspruch haben sich die RAL-Gütezeichen 992 (RAL-GZ 992) für sachgemäße Wäschepflege seit 1953 als führendes Qualitätssicherungssystem in gewerblichen Wäschereien durchgesetzt und genießen großes Vertrauen bei Kunden aus den verschiedensten Branchen.

RAL-Gütezeichen 992

Voraussetzungen für das Führen der RAL-GZ 992

Die RAL-GZ 992 werden ausschließlich von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. mit Sitz in Bönnigheim (Deutschland) vergeben. Voraussetzungen für den Erwerb der Gütezeichen ist die Mitgliedschaft der gewerblichen Wäscherei in der Gütegemeinschaft sowie die Einhaltung der Vorgaben, wie sie in den Güte- und Prüfbestimmungen für die Gütezeichen zusammengefasst sind:

  • allgemeine Rahmenbedingungen wie z. B. die bauliche Trennung zwischen "reinen" und "unreinen" Betriebsteilen
  • Einrichtung eines Qualitätsmanagement-System
  • einzuhaltende Mikrobiologische Werte
  • Durchführung regelmäßiger Eigen- und Fremdkontrollen (Audits)
  • Überprüfung der Ergebnisse von Eigen- und Fremdkontrollen durch externe Sachverständige und Abgleich mit den vorgegebenen Werten

Seit 1959 werden die externen Audits im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege von den Prüfbeauftragten des international renommierten, unabhängigen Forschungsinstituts Hohenstein in Bönnigheim vorgenommen. Diese kontrollieren bei ihren jährlichen, unangekündigten Besuchen in den Betrieben das Qualitätsmanagement-System. Dazu gehört die Überprüfung des Kontrollbuches, in dem die Ergebnisse der kontinuierlichen Eigenüberwachung dokumentiert werden, auf Vollständigkeit und Korrektheit. Hinzu kommen Hygieneuntersuchungen, bei denen an rund 30 Stellen im Betrieb Oberflächenkontaktkulturen erstellt sowie Wasserproben entnommen und später im Labor analysiert werden.

Als zusätzliches Instrument der Hygieneuntersuchung kommen bei der Überprüfung der Betriebe sogenannte Bioindikatoren zum Einsatz, die den Waschprozess durchlaufen und mit denen nachgewiesen werden muss, dass das gewählte Waschverfahren die vorgeschriebene Desinfektionsleistung erbringt. Des weiteren überprüft der unabhängige Sachverständige entlang des Produktionspfades die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Neben den Überwachung der Mitgliedsbetriebe zeichnen die Experten des Forschungsinstituts Hohenstein auch für die regelmäßige fachliche Information der Gütezeichen-Betriebe verantwortlich.

Über die "Hohensteiner Wäscherei- Informationen", Vorträge bei der jährlichen Gütezeichen-Tagung, Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen werden die Betriebe über aktuelle Entwicklungen und Lösungen im Bereich der textilen Dienstleistungen sowie die Anforderungen in den verschiedensten Branchen auf dem Laufenden gehalten.

Verschiedene Branchen und ihre Anforderungen

Die Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene unterscheiden sich in den verschiedenen Branchen z. T. erheblich. Dies manifestiert sich u. a. in einer Vielzahl von Normen, Gesetzen, in denen jeweils auch Bezug auf die Aufbereitung von Wäsche genommen wird. Durch komplette Abdeckung aller normativen Vorgaben bieten die RAL-GZ 992 sowohl den Betrieben, die Wäsche nach ihren Vorgaben aufbereiten, wie auch deren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit.

RAL-GZ 992/1 Haushalts- und Objektwäsche - seit 1953

Das RAL-GZ 992/1 bescheinigt seit 1953 die Prozessbeherrschung in der gewerblichen Wäscherei, d. h. die einwandfreie und qualitativ hochwertige Wiederaufbereitung von Wäsche aus dem Haushalts- und Objektbereich, wie Hotellerie, Industrie und Handwerk. Bevor eine gewerbliche Wäscherei das RAL-GZ 992/1 führen darf, muss sie sich zunächst sechs Monate dem Überwachungs- und Kontrollsystem der Gütegemeinschaft unterwerfen und diesen Zeitraum mit einer positiven Beurteilung durch das mit der Überwachung betraute Forschungsinstitut Hohenstein beschließen.

RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche - seit 1986

Um auch Krankenhäusern eine Alternative zur Bearbeitung von Wäsche innerhalb des eigenen Hauses bieten zu können, hat die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege 1986 das Gütezeichen für Haushalts- und Objektwäsche um ein Hygienezeugnis erweitert, das zum Führen des RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche berechtigt. Mitgliedsbetriebe, die seit mehr als einem Jahr das Gütezeichen für Haushalts- und Objektwäsche RAL-GZ 992/1 führen und damit die Prozessbeherrschung nachgewiesen haben, können bei entsprechendem Qualitäts- und Hygienenachweis das Gütezeichen RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche verliehen bekommen. Die Einhaltung der Vorgaben der RAL 992/2 und somit auch der DIN EN 14065 wird vom Forschungsinstitut Hohenstein laufend überwacht.
Betriebe mit dem RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche erfüllen in jedem Fall die Vorgaben zur "Infektionsprävention in Heimen" vom September 2005, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI (Robert- Koch-Institut) erstellt wurden. Das RAL-Hygienezeugnis wird in der RKI-Richtlinie entsprechend als einziges Hygienezeugnis namentlich erwähnt.

RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben - seit 1998

1998 wurde in Verbindung mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln das dritte Gütezeichen (RAL-GZ 992/3) für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben ins Leben gerufen. Ziel war und ist es, hygienisch einwandfreie Kleidung im Rahmen des allgemeinen Hygienemanagements für Betriebe sicherzustellen, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Die strengen Qualitäts- und Hygienerichtlinien des RAL-GZ 992/3 decken u. a. die Vorgaben des Hygiene-Managementsystems RABC der DIN EN 14065 "Textilien - In Wäschereien aufbereitete Textilien - Kontrollsystem Biokontamination" und die Anforderungen an die Wiederaufbereitung von Textilien nach DIN 10524 "Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben" sowie des International Food Standards, Version 4, Januar 2004 ab.

Das RAL-GZ 992/3 wird unabhängig von den beiden anderen Gütezeichen vergeben und setzt bei den Mitgliedsbetrieben den Nachweis der Prozessbeherrschung sowie der geforderten strengen hygienischen Standards voraus, der über eine sechsmonatige Anwärterschaft hinweg überwacht wird. Die Anforderungen an die technische Einrichtung und den Arbeitsablauf sind ähnlich denen bei Krankenhauswäsche. Auch die hygienischen Anforderungen sind annähernd so streng wie beim RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche und gewährleisten damit, dass von der Arbeitsbekleidung der Mitarbeiter und sonstigen verwendete Textilien keine Gefahr einer Kontamination der verarbeiteten Produkte ausgeht. Vorteile für Gütezeichen-Betriebe Das bewährte Überwachungssystem der RAL-GZ bietet mit seinen internen und externen Audits ein Höchstmaß an Hygienesicherheit. Diese ist insbesondere im Dialog mit Kunden aus dem Gesundheitswesen und Lebensmittel verarbeitenden Betrieben ein wichtiges Argument. Zudem verfügen die Gütezeichen über einen hohen Bekanntheitsgrad, der durch das intensive Marketing der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege weiter gestützt und in neue Zielgruppen hineingetragen wird. Dabei bauen die RAL-GZ zudem auf dem Vertrauensbonus auf, den diese durch ihre weite Verbreitung branchenübergreifend genießen. Besonderes Gewicht hat die Reduzierung von Aufwand und Kosten, die sich durch den Wegfall individueller Hygienekontrollen durch die Hygienebeauftragten von Krankenhäusern oder beauftragten Instituten ergeben.

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