Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute bestätigt, dass die Übertragung von Aufgaben auf einen Zweckverband durch eine Kommune eine reine Organisationsentscheidung ist. Es wird keine Leistung am Markt eingekauft und deshalb muss auch kein Vergabeverfahren vorgeschaltet werden. Geklärt wird ledi... mehr...