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Mittwoch, 08.10.2014

Beim Wintercheck von Immobilien gebäudetechnische Anlagen nicht vergessen!

Von O bis O: Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. „Frost und Schnee können Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik verursachen. Dies führt zu... mehr...

Gebäudemanagement, Winterdienst